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Pädophilie-Sumpf bei SPD, Grünen & Linken: Moralische Bankrotterklärung!
9-08-2026, 16:09
von Christina Baum
Es ist eine Widerwärtigkeit, die jedes Maß sprengt und die tiefen, dunklen Abgründe in den Reihen derer offenbart, die sich uns gegenüber gerne als moralische Instanzen aufspielen.
In Thüringen blicken wir fassungslos auf den Fall des langjährigen SPD-Funktionärs und Ex-Verfassungsrichters Thomas Notzke. 1,7 Millionen Dateien – ein Berg, der schwerste Verbrechen an den Wehrlosesten unserer Gesellschaft dokumentiert. Dass dieser Mann jahrelang Recht sprechen durfte und in der SPD-Bundesschiedskommission über das Schicksal von Parteimitgliedern entschied, ist nichts Geringeres als ein Schlag ins Gesicht jedes anständigen Bürgers!
Doch wer glaubt, dies sei ein bedauerlicher Einzelfall, der verkennt das System der Altparteien. Ich möchte hier nur an die schlimmsten Spitzen erinnern:
• SPD: Von Sebastian Edathy über Jörg Tauss bis hin zu Linus Förster und Patrick K. – die Liste der verurteilten Täter in den Reihen der Sozialdemokraten ist eine Schande.
• Linke: Auch hier herrscht ein erschreckendes Schweigen. Erst im März wurde Markus Gleichmann wegen des Besitzes von Tausenden kinderpornografischen Dateien verurteilt.
• Grüne: Wir vergessen nicht die Wurzeln dieser Partei, die in den 80er-Jahren pädophile Forderungen sogar programmatisch unterstützte. Namen wie Daniel Cohn-Bendit, Kurt Hartmann, Dieter F. Ullmann und Fred Karst stehen stellvertretend für eine Ideologie, die Grenzen einreißen wollte, wo Kinder hätten geschützt werden müssen.
Während uns das Establishment den Kampf gegen „Rechts“ predigt, sitzen in den Institutionen, in den Gerichten und in den Parteivorständen der SPD, Linken und Grünen Gestalten, die unsere Kinder als bloße Konsumobjekte für ihre perversen Neigungen betrachten.
Wer Kinderseelen zerstört, hat jeden Anspruch auf ein öffentliches Amt verwirkt! Wir fordern eine lückenlose Aufklärung! Es ist Zeit, diesen Sumpf endlich trockenzulegen.
Für ein freies, sicheres und normales Deutschland steht nur die AfD!
https://apollo-news.net/paedophilen-skandal-in-thueringen-ex-verfassungsrichter-besass-massen-an-kinderpornos/

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass das Grundgesetz den Begriff des Demonstrationsrechts oder einer Demonstrationsfreiheit nicht kennt. Die Demonstration ist vielmehr eine spezielle Form der Versammlung und daher durch das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit, Art. 8 GG (Versammlungsfreiheit), geschützt.
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Urzí und seine Neufaschisten haben es geschafft!
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