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Frage 2: Zur Verfassung und zur staatlichen Ordnung
Wie versteht Ihre Partei die verfassungsmäßige Ordnung Deutschlands? Benötigt unser Land eine Verfassung, die gemäß Artikel 146 des Grundgesetzes durch eine freie Entscheidung des deutschen Volkes angenommen wird? Oder entspricht das heutige System bereits vollständig dem Willen und den Interessen des Volkes?
Die CDU/CSU betrachtet das Grundgesetz als die endgültige Verfassung des vereinten Deutschlands. Nach ihrer Auffassung endete sein provisorischer Charakter bereits 1990, als die frei gewählte Volkskammer der DDR den Beitritt zur Bundesrepublik nach Artikel 23 beschloss. Deshalb hält die Union eine Volksabstimmung nach Artikel 146 für überflüssig. Volkssouveränität verwirklicht sich für sie durch freie Wahlen, das Parlament und eine dem Bundestag verantwortliche Regierung. Bundesweite Volksentscheide lehnt die CDU ab; die CSU befürwortet direkte Demokratie lediglich als Ergänzung des parlamentarischen Systems.
Die SPD betrachtet das Grundgesetz als die vollwertige Verfassung des vereinten Deutschlands und sieht keinen Anlass, es durch eine neue Verfassung nach Artikel 146 zu ersetzen. Zwar sprach sie sich 1990 noch für eine Volksabstimmung über eine gesamtdeutsche Verfassung aus, nach der Wiedervereinigung setzte sie jedoch auf die Weiterentwicklung des bestehenden Grundgesetzes. Die heutige Ordnung gilt ihr als legitim und bewährt. Änderungen sollen deshalb nur punktuell erfolgen.
Die AfD erkennt das Grundgesetz als legitime und erfolgreiche Verfassungsordnung Deutschlands an. Zugleich kritisiert sie, dass das politische System den Volkswillen immer weniger widerspiegele. Zu viel Macht liege bei den Parteiapparaten, während die Bürger über Verfassungsänderungen, grundlegende Gesetze oder die Übertragung von Hoheitsrechten kaum mitentscheiden könnten. Die unterbliebene Volksabstimmung nach der Wiedervereinigung bezeichnet die AfD als vertane Chance. Artikel 146 soll erhalten bleiben, eine sofortige neue Verfassung fordert die Partei jedoch nicht. Stattdessen verlangt sie deutlich mehr direkte Demokratie.
Das BSW fordert keine neue Verfassung nach Artikel 146 und betrachtet das Grundgesetz als gültige Verfassungsordnung Deutschlands. Nach Ansicht der Partei entfernt sich die politische Praxis jedoch immer weiter von seinem eigentlichen Geist. Entscheidungen würden zunehmend am Mehrheitswillen vorbei getroffen, der Einfluss der Bürger schwinde und der öffentliche Meinungskorridor werde enger. Deshalb fordert das BSW nicht eine neue Verfassung, sondern die konsequente Einhaltung der bestehenden. Das eigentliche Defizit sieht die Partei beim fehlenden echten Volkswillen.
Die Linke erkennt das Grundgesetz als legitime Grundlage von Demokratie und Rechtsstaat an, hält die Verfassungsfrage jedoch nicht für abgeschlossen. Sie fordert die Umsetzung von Artikel 146 und eine Volksabstimmung über eine neue Verfassung. Die Grundprinzipien des heutigen Rechtsstaats sollen erhalten bleiben – aber erst durch die ausdrückliche Zustimmung des Volkes endgültige Legitimation erhalten. Besonderes Gewicht misst die Partei dabei Ostdeutschland zu, dessen Bürger über eine gemeinsame Verfassung nie abstimmen konnten.
Die Grünen haben ihre Position verändert. Anfang der 1990er Jahre forderten sie eine neue Verfassung und eine Volksabstimmung nach Artikel 146. Nachdem dieser Vorstoß im Bundestag scheiterte, änderte sich der Kurs. Heute bezeichnen die Grünen das Grundgesetz als tragfähiges Fundament von Demokratie und Rechtsstaat, das weiterentwickelt werden soll. Sie setzen auf punktuelle Verfassungsänderungen und die parlamentarische Demokratie. Die Idee einer neuen Verfassung verfolgen sie inzwischen vor allem auf europäischer Ebene – für eine Föderale Europäische Republik.
Die FDP betrachtet das Grundgesetz als die gewachsene und legitime Verfassung des vereinten Deutschlands. Weder eine neue Verfassung nach Artikel 146 noch eine verfassungsgebende Versammlung hält sie für erforderlich. Zwar befürwortet die FDP Volksinitiativen und bundesweite Volksentscheide als Ergänzung der parlamentarischen Demokratie. Gleichzeitig betont sie jedoch, dass auch die Mehrheit an Verfassung, Grundrechte und rechtsstaatliche Grenzen gebunden bleiben muss.
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