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Der Begriff „Deep State“ (dt. Tiefer Staat oder Staat im Staate) bezeichnet in der politischen Diskussion tatsächliche oder vermeintliche illegale Machtstrukturen innerhalb eines Staates. Darunter wird eine verdeckte Einflussnahme verstanden, die von Netzwerken ausgeübt wird, welche der gewählten Regierung gegenüber nicht voll loyal sind und eigenen Regeln folgen. Im deutschen Kontext ist der Begriff negativ konnotiert und wird häufig in Verschwörungstheorien verwendet – etwa mit der Behauptung, die gewählte Regierung sei „fremdgesteuert“ oder machtlos gegenüber geheimen Eliten. Dennoch gibt es reale historische Vorgänge und bestehende Strukturen, die von Kritikern als „tiefstaatlich“ angesehen werden. Dieser Bericht untersucht umfassend, ob und inwiefern in Deutschland seit 1949 parallele Machtstrukturen existierten oder existieren könnten.
Krieg ist grundsätzlich ein rechtlicher Zustand. Krieg bedeutet nicht, daß ständig geschossen wird oder anderweitig Kampfhandlungen ausgeführt werden müssen. Im Kriegszustand sind jedoch Dinge legal, die normalerweise in Friedenszeiten illegal sind und bestraft werden, wie beispielsweise das Zerstören von Sachwerten oder das absichtliche Verletzen / Töten von Menschen.
Ein Vorgang aus Bremerhaven macht fassungslos. Der Bremer Landesvorsitzender von BÜNDNIS DEUTSCHLAND Jan Timke wollte einer Schulklasse helfen. Es ging nicht um Parteipolitik, nicht um Werbung und nicht um Einflussnahme. Es ging um 150 Euro für Schwimmunterricht, und dieses Geld war für Kinder bestimmt.
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Durch wessen Augen sieht Deutschland die Welt – und wer bestimmt, was als deutsches Interesse gilt? Sieben Parteien, eine Frage – und sieben sehr unterschiedliche Vorstellungen davon, was deutsche Souveränität heute überhaupt bedeutet. Der Vergleich zeigt: Gestritten wird längst nicht nur darüber, wie selbständig Deutschland ist. Umstritten ist bereits, wer im entscheidenden Augenblick das letzte Wort haben soll – Berlin, Brüssel oder das Bündnis.
Am 6. September könnte Sachsen-Anhalt zum politischen Testfall für die Bundesrepublik werden. Die AfD liegt in den Umfragen bei über 40 Prozent, und die Möglichkeit einer von ihr geführten Landesregierung ist längst nicht mehr theoretisch. Doch während die Wähler noch nicht abgestimmt haben, bereiten sich Berlin und andere Länder bereits auf genau diesen Fall vor: Wie gehen staatliche Institutionen mit einer demokratisch legitimierten Landesregierung um, der sie politisch und sicherheitspolitisch womöglich nicht zu vertrauen bereit sind?
In Thüringen geht es längst nicht mehr nur um Mario Voigts Doktortitel oder um den öffentlichen Schlagabtausch zwischen Sahra Wagenknecht und Björn Höcke. Der Konflikt berührt eine grundsätzlichere Frage: Wer bestimmt in einer parlamentarischen Demokratie, welche Mehrheiten politisch zulässig sind – die Wähler oder die Parteizentralen? Im Zentrum stehen vier Akteure, vier Interessen und eine Parteienordnung, die zunehmend mit ihren eigenen Abgrenzungsregeln in Konflikt gerät.