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Bingo-Fördermittel: Braucht es wirklich neue Regeln?
Südschleswigsche Wählerverband 20-03-2026, 11:22
Die Bingo-Förderung wirkt – auch im Tierschutz. Die Kritik der FDP geht an der Realität vorbei. Wir brauchen eine sachliche Weiterentwicklung statt vorschneller Einschränkungen.
Christian Dirschauer zu TOP 8 + 26 – Gesetz zur Ausführung des Ausführungsgesetzes zum Glücksspielstaatsvertrages und Bingo Fördermittel zielgerichtet einsetzen (Drs. 20/4199 und 20/4200)
Bevor wir in die Tiefen der Paragrafen einsteigen, muss ich Ihnen ein kleines Geständnis machen. Ich war zeitlebens eigentlich ein Verfechter der soliden Planung und hielt vom Glücksspiel – gelinde gesagt – eher Abstand. Das änderte sich schlagartig mit meiner erstmaligen Benennung in den Bingo-Vergaberat. Dort habe ich erst einmal hautnah mitschneiden dürfen, was für großartige, kreative und wertvolle Projekte in unserem Land durch diese Mittel überhaupt erst möglich gemacht werden. Das hat mich so beeindruckt, dass ich mittlerweile selbst jede Woche meine Lose kaufe. Ich muss allerdings zugeben: Die Auslosung im Fernsehen verfolge ich trotzdem nicht – ich verlasse mich da ganz auf das Schicksal und die automatische Gewinnmitteilung über die App. Aber auch ohne den „Bingo-Bär“ im TV zu sehen, weiß ich eines ganz sicher: Das Geld kommt an der richtigen Stelle an!
Wenn man jedoch die vorliegenden Drucksachen der FDP-Fraktion liest, könnte man fast meinen, der Tierschutz in Schleswig-Holstein führe bei der Vergabe dieser Mittel ein Schattendasein im rechtsfreien Raum. Der Antrag suggeriert hier einen dringenden Handlungsbedarf, um den Tierschutz rechtlich und praktisch überhaupt erst „hoffähig“ für die Umweltlotterie zu machen.
Doch schauen wir uns die Realität an: Der Tierschutz ist bereits Gegenstand der Förderrichtlinie. Und entsprechend ist er heute schon Bestandteil der Förderpraxis in unserem Land. In den vergangenen Jahren wurden rund 70 Projekte mit insgesamt 1 Million Euro aus dem Bereich des Tierschutzes erfolgreich über die BINGO-Mittel gefördert. Und ich möchte erwähnen, dass die Entscheidungen über die Mittelvergabe – egal für welchen Bereich – weit überwiegend einstimmig oder mit großer Mehrheit erfolgen. Die Behauptung, man müsse hier erst mühsam neue rechtliche Grundlagen schaffen, geht an der gelebten Realität in Schleswig-Holstein vorbei. Frau Krämer, es ehrt Sie, dass Sie den Tierschutz stärken wollen. Und ich weiß, dass der Tierschutz für Sie wirklich ein Herzensanliegen ist. Ich glaube aber: es hätte dieser zwei Drucksachen im Grunde nicht bedurft.
Nicht wirklich davon überzeugt bin ich auch bei dem Vorstoß, Fachgutachten, Untersuchungen und Studien pauschal von der Förderung auszuschließen. Das könnte zu kurz gedacht sein. Wer Tierschutz und Naturschutz ernsthaft und nachhaltig betreiben will, braucht manchmal eben auch eine wissenschaftliche Basis. Wer Akteure zusammenbringen will, braucht den fachlichen Austausch und den Dialog. Die Forderung, alles auf rein „investive Projekte“ zu verengen, verkennt, dass eine gute Investition oft eine fundierte Vorstudie voraussetzt. Wenn zudem die Konzeptionierung eines Projekts nicht mehr Teil der Förderung sein darf, legen wir möglicherweise gerade den kleinen, ehrenamtlichen Vereinen unnötige Steine in den Weg. Ehrenamtler haben oft die besten Ideen, brauchen aber gerade in der Planungsphase Unterstützung. Hier könnte ein Ergebnis drohen, das die Kreativität an der Basis eher erstickt als fördert.
Trotz meiner grundsätzlichen Skepsis hinsichtlich der Notwendigkeit dieser Anträge, verschließen wir uns einer sachlichen Debatte nicht. Es macht durchaus Sinn, sich einmal ohne ideologische Scheuklappen und unter Einbindung entsprechender Experten mit der Förderlandschaft auseinanderzusetzen. An dieser Stelle möchte ich ausdrücklich die Arbeit des Bingo-Vergaberats würdigen, der mit großer Sorgfalt und Verantwortung über die Mittelvergabe entscheidet. Gerade deshalb halte ich es für den richtigen Weg, dass sich dieses Gremium -und so habe ich es auch immer wahrgenommen - laufend mit der angesprochenen Thematik befasst und prüft, ob die bestehende Förderpraxis zeitgemäß ist. Selbstverständlich sollen auch wir dieses im Blick behalten. Aber auf einer aufgeklärten Grundlage. Deshalb unterstützen wir heute den Alternativantrag der Koalitionsfraktionen. So kann beispielsweise die Frage diskutiert werden, ob die Förderung von Parlamentarischen Abenden aus diesen Mitteln weiterhin angemessen ist oder ob hier Anpassungsbedarf besteht. Das ist ein Punkt, über den man sachlich und differenziert sprechen kann – aber bitte auf Grundlage fundierter Einschätzungen und nicht durch pauschale Streichungen am grünen Tisch.
Vielen Dank und viel Glück beim nächsten Bingo-Schein!
https://www.ssw.de/themen/bingo-foerdermittel-braucht-es-wirklich-neue-regeln
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