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Defizite des Grundgesetzes und die Frage nach einer neuen Verfassung. Teil VI – Weiterer Regelungsbedarf
Think Tank 25-10-2026, 11:00
von Dr. Klaus Maurer
Legitimation der Gerichte und Staatsanwaltschaften
Der Pandemiefaschismus hat gezeigt, dass das gegenwärtige Rechtssystem komplett korrumpiert ist und in Fragen, die die Geschäftsinteressen mächtiger Konzerne betreffen, oder in Fragen der Völkermord-Agenda nicht im Sinne der Gesetze und schon gar nicht im Interesse des Volkes entschieden wird.
Das Vertrauen in das bestehende Rechtssystem der BRD ist flächendeckend erschüttert, sofern es bei dem einen oder anderen jemals bestanden hat. Das bestehende Rechtssystem ist ungerecht und unverhältnismäßig. Geringfügige Rechtsverstöße von Deutschen ziehen härteste Strafen nach sich, während bei schweren Gewalttaten von Ausländern vergleichsweise milde Urteile ergehen.
Deshalb muss die Justiz grundlegend demokratisiert werden. Die einzige nachhaltige Lösung wäre, Amtsrichter von der örtlichen Gemeindeversammlung für eine begrenzte Amtszeit wählen zu lassen. Auch eine Abwahl bei schwerwiegendem Vertrauensverlust sollte möglich sein.
Damit wären Richter nicht nur staatlichen Institutionen, sondern auch den Bürgern gegenüber stärker verantwortlich.
Allerdings schützt Artikel 97 des Grundgesetzes die Richter vor Abwahl. Eine Abwahl wegen skandalöser, volksfeindlicher Urteile wäre damit unvereinbar. Auch die Gemeindeversammlung wäre zunächst als Wahlorgan rechtlich auszugestalten.
Für eine Reform der Richterbestellung ist eine Verfassungsänderung aufgrund von Artikel 79 GG nicht praktikabel möglich.
Eine umfassende neue demokratische Verfassungsordnung, in der Richter unabhängig sind und dabei dennoch das Vertrauen des Volkes genießen und bei Skandalurteilen abgelöst werden können, ist ohne die Anwendung von Artikel 146 GG nicht möglich.
Finanzsystem mit Goldstandard
Natürlich ist zu fragen, wieso die Staaten dieser Welt nicht ihr eigenes Geld herausgeben, sondern es sich von Privatbanken gegen Zinsen leihen. Damit sind alle Körperschaften abhängig von privaten Bankiers. Dies führt unweigerlich zu antidemokratischen Verhältnissen, weil nun Leute, die nicht demokratisch legitimiert sind und ihre eigenen Geschäftsinteressen verfolgen, darüber bestimmen, welche öffentliche Körperschaft Geld bekommt und für was sie es ausgeben darf.
Geld ist das Fundament unserer Wirtschaft. Es ermöglicht Handel, sichert Einkommen und bewahrt die Früchte menschlicher Arbeit. Doch wer bestimmt eigentlich über seine Entstehung? Und warum muss sich ein Staat verschulden, wenn er Mittel für Schulen, Krankenhäuser, Straßen oder andere öffentliche Aufgaben benötigt?
Unser heutiges Finanzsystem verdient eine grundlegende demokratische Neubewertung. Ein erheblicher Teil des Geldes entsteht durch die Kreditvergabe privater Geschäftsbanken. Dabei schaffen Banken Buchgeld, indem sie Kredite vergeben und entsprechende Guthaben auf Konten bereitstellen. Für diese Kredite verlangen sie Zinsen.
Dabei stellt sich eine grundsätzliche Frage: Warum sollte die öffentliche Hand dauerhaft auf verzinsliche Fremdfinanzierung angewiesen sein, wenn Geldschöpfung auch als öffentliche Aufgabe organisiert werden kann?
Geldschöpfung muss dem Gemeinwohl dienen, nicht privaten Geschäftsinteressen.
Deshalb muss der Staat über sein Finanzministerium die Verantwortung für die Ausgabe neuen Geldes übernehmen. Neues Geld könnte so gezielt für öffentliche Investitionen bereitgestellt werden, ohne dass dafür verzinsliche Staatsschulden entstehen. Letztere sind ohnehin nur der Motor für die Umverteilung von "Fleißig nach Reich". Die Finanzierung notwendiger Infrastruktur würde erleichtert, und ein Teil der heutigen Zinsbelastungen könnte entfallen.
Goldstandard
Damit dies kein Freibrief für unbegrenzte Staatsausgaben ist, die Geldmenge schneller wächst als das verfügbare Angebot an Gütern und Dienstleistungen, braucht es verbindliche Grenzen.
Dies kann in bewährter Weise durch die Bindung der Währung an Gold gewährleistet werden. Gold kann nicht beliebig durch politische Entscheidungen vermehrt werden. Seit Jahrtausenden dient es als Wertaufbewahrungsmittel und genießt über Ländergrenzen hinweg Vertrauen.
Eine gesetzlich festgelegte Golddeckung würde die Geldschöpfung begrenzen und das Vertrauen in die langfristige Kaufkraft stärken. Bürger und Unternehmen erhielten einen nachvollziehbaren Maßstab für den Wert ihres Geldes.
Das Ziel muss eine Währung sein, deren Stabilität nicht allein auf politischen Versprechen beruht, sondern auf überprüfbaren Regeln und realen Sicherheiten.
Staatliches Geld, Goldstandard und Artikel 146 GG
Die BRD kann eine solche notwendige Reform gegenwärtig nicht eigenständig umsetzen. Die Geldpolitik des Euro liegt beim Europäischen System der Zentralbanken. Artikel 123 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union verbietet der BRD eine eigene Zentralbank mit goldgedeckter Währung.
Die Bürger sollten demokratisch darüber entscheiden können, wie ihr Geld entsteht, wer darüber verfügt und welchen Regeln es unterliegt.
Eine gemeinwohlorientierte staatliche Geldschöpfung, verbunden mit einer verlässlich geregelten Golddeckung, ist die einzige Alternative zur gegenwärtigen Abzocke durch die "Finanzämter" und die krasseste Verschwendung des Steueraufkommens nach dem Motto: Das Geld kann und muss radikal verschwendet werden, Hauptsache, die Deutschen haben es nicht!
Es kann deshalb keinen Zweifel geben, dass die Währung des Staates entsprechend einer künftigen Verfassung über eine deutsche Notenbank herausgegeben werden muss, als unabhängige Zentralbank des Staates. Diese deutsche Notenbank muss unabhängig von Weisungen der Regierung sein. Oberstes Gebot der deutschen Notenbank muss die Sicherung der Geldwertstabilität sein. Sie muss über ein von der Regierung getrenntes Eigenbudget verfügen.
Die im Umlauf befindliche gesetzliche Währung muss durch physische Goldreserven der Notenbank gedeckt sein. Gegenwärtig haben wir einen "Kanzler" von BlackRock, bei dem man annehmen kann, dass er alles macht, um Deutschland zu zerstören, damit BlackRock nach der Zerstörung alles hierzulande billig aufkaufen kann. Wir haben eine Oppositionsführerin von Goldman Sachs. Man kann sagen, die angloamerikanische Hochfinanz ist in Deutschland prächtig aufgestellt.
Ohne die Anwendung von Artikel 146 GG ist das Ziel einer goldgedeckten, stabilen Währung, durch die die einfachen Menschen nicht mittels Inflation enteignet werden können, rechtlich nicht zu erreichen.
Grundrechte gelten für Alle
Das Diskriminierungsverbot steht zwar im GG, insbesondere in Artikel 3 GG Absatz 3:
„Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“
Keine Ausgrenzung wegen des Impfstatus
Der Pandemiefaschismus hat gezeigt, wie schnell gesellschaftliche Konflikte zu Ausgrenzung führen. Menschen, die sich nicht gegen COVID-19 impfen lassen wollten, wurden teilweise pauschal als "unsolidarisch" oder "verantwortungslos" dargestellt. Zudem wurden sie terrorisiert durch empfindliche Nachteile wie berufliche Konsequenzen und andere schwere Benachteiligungen.
Das oben zitierte Diskriminierungsverbot hatte im Pandemiefaschismus offensichtlich keinerlei Bedeutung.
Ohne die Verankerung der Unantastbarkeit der Grundrechte und der Strafbarkeit von Grundrechtsverletzungen ist eine Abwendung von künftigen faschistischen Entwicklungen unter dem Vorwand von Krankheit und Gesundheitsschutz nicht möglich.
Weltanschauungsfreiheit gilt auch für Minderheiten
Artikel 3 des Grundgesetzes garantiert die Gleichheit vor dem Gesetz und verbietet unter anderem Benachteiligungen wegen religiöser oder politischer Anschauungen. Artikel 4 schützt die Freiheit des Glaubens sowie des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses.
Diese Garantien dürfen nicht davon abhängen, ob eine Überzeugung von der Obrigkeit "gewünscht" ist.
Auch Menschen, die staatliche Institutionen kritisieren, historische Rechtsfragen anders beurteilen oder die Legitimation politischer Entscheidungen infrage stellen, besitzen dieselben Grundrechte wie alle anderen Bürger.
Das gilt ebenso für Personen, die öffentlich als "Reichsbürger" diffamiert werden.
Eine abweichende Rechtsauffassung ist für sich genommen keine Straftat. Ebenso wenig darf die Beschäftigung mit historischen Verfassungsfragen automatisch als Beweis extremistischer Gesinnung gelten.
Gleiche Rechte statt politischer Gesinnungsprüfung
Ein demokratischer Staat darf die Wahrnehmung grundlegender Rechte nicht von politischer Zustimmung abhängig machen.
Behörden, Gerichte und öffentliche Einrichtungen sind verpflichtet, sachlich und nach rechtsstaatlichen Maßstäben zu handeln. Niemand darf wegen einer unliebsamen Meinung willkürlich benachteiligt werden.
Ein Rechtsstaat, der Gleichbehandlung verspricht, muss sie im Alltag gewährleisten. Niemand darf wegen seines Impfstatus, seiner Weltanschauung oder einer abweichenden Rechtsauffassung pauschal ausgegrenzt, diffamiert oder seiner Rechte beraubt werden.
Denn die Würde des Menschen gilt nicht nur für Gleichgesinnte. Sie gilt für alle.
Fazit:
In der Summe ist auch jedem juristischen Laien ersichtlich, dass das "Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland" eben nicht die angeblich "freiheitlichste" angebliche "Verfassung" ist, die es auf deutschem Boden je gegeben hat. Es ist ein antidemokratisches Fremdherrschaftsinstrument der drei westlichen Besatzungsmächte, mit denen sie gewährleistet haben, dass sie ihre Besatzerinteressen gegen die Interessen der Deutschen durchsetzen können.
Dies stellt für uns heute noch ein riesiges Problem dar. Die BRD ist nicht reformierbar, weil sie als Fremdherrschaftsinstrument nicht demokratisch ist und das Volk die Demokratisierung und Reformen nicht erzwingen kann, wie dies beispielsweise in der Schweiz möglich ist.
Noch heute finden sich in diesem Grundgesetz die Prinzipien wie Demokratiefeindlichkeit und Fremdherrschaft. Bei Lichte betrachtet, war das als konstitutionelle Monarchie konzipierte Kaiserreich von 1871 bis 1914 wegen des in ihm verankerten Subsidiaritätsprinzips und der realisierten Gewaltenteilung viel demokratischer, als es die BRD jemals gewesen ist.
Für das Ziel, Souveränität, Schutz vor Faschismus, Herstellung wahrhaft demokratischer Verhältnisse, Schutz vor Inflation und wirtschaftlicher Ausblutung, Unantastbarkeit der Individualrechte sowie wirksame Verpflichtung allen staatlichen Handelns zum Frieden, ist das gegenwärtig bestehende Grundgesetz absolut hinderlich. Ohne die Aktivierung von 146 GG ist eine Änderung dieser rechtlichen Gegebenheiten und damit unserer Lebensverhältnisse, insbesondere die Abwendung von Faschismus und Krieg mit Mitteln innerhalb des bestehenden Rechtssystems, nicht möglich!
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