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Zwischen Systembruch und Souveränität. Teil 6 – Brauchen wir eine NBB für Deutschland?

Think Tank Gestern, 11:30

von Andreas Funke und Dr. Klaus Maurer

Ein Konzept im steten Wandel

Nationale Befreiungsbewegungen sind weder reine „Freiheitshelden“ noch bloße „TerrorNetzwerke“ – sie sind das Produkt spezifischer historischer Unterdrückungsverhältnisse und geopolitischer Brüche. Ihre Organisationsformen spiegeln die Notwendigkeit wider, in einer von Globalisten beherrschten Welt nationale Interessen zu definieren, sich Gehör zu verschaffen und Ressourcen zu sichern.

Während die klassische Ära der kolonialen Befreiung weitgehend abgeschlossen ist, bleibt der Begriff ein hart umkämpftes politisches Label. Ob in den zerrissenen Gebieten des Nahen Ostens oder in kolonialen Prozessen in der Russischen Föderation oder in den Fremdherrschaftsregeln des Grundgesetzes in Deutschland: Der Kampf um die Definition, wer als „Befreier“ und wer als „Besatzer“ gilt, bestimmt auch im 21. Jahrhundert über Krieg, Frieden, staatliche Legitimität und Souveränität.

Die Verhältnisse in Deutschland

Aus der Geschichte ergibt sich ganz klar, dass die BRD nicht als souveräner Staat gegründet wurde, sondern als Besatzerverwaltung, die die Funktion hatte, die Interessen der drei westlichen Besatzungsmächte gegen die Interessen der Deutschen durchzusetzen. Es wurden deshalb zahlreiche Souveränitätseinschränkungen beziehungsweise Elemente der Fremdherrschaft eingebaut. Und nicht nur das. Es musste darüber hinaus gewährleistet werden, dass die BRD keine Demokratie wurde. Wenn die BRD demokratisch konzipiert worden wäre, hätte jederzeit das Volk selbst bestimmen können, was in seinem Interesse ist und was nicht. Und genau das konnte ja eben von den drei westlichen Besatzungsmächten nicht zugelassen werden, weil ja nicht irgendein deutsches Volk, sondern die drei westlichen Besatzungsmächte immer das letzte Wort haben können sollten.

Wir finden dementsprechend im Grundgesetz noch heute Regelungen, die Demokratiefeindlichkeit und Fremdherrschaft gewährleisten.

Wenn wir nachweisen können, dass wir als Deutsche noch heute unter Fremdherrschaft stehen, ist die logische Konsequenz, dass wir uns mit einer NBB – Nationale Befreiungsbewegung – rechtskonform zu den bestehenden UN-Regeln befreien können.

Der Nachweis der fehlenden Souveränität von uns Deutschen gegenüber den drei westlichen Besatzungsmächten ist sehr leicht zu führen. Zentral sind der Artikel 139 GG, der Notenwechsel der Kohl-Genscher-Regierung aus den Jahren 1990 (Bundesgesetzblatt 1990 II Nr. 42 findet sich auf Seite 1386 die „Bekanntmachung der Vereinbarung vom 27./28. September 1990“) in Verbindung mit dem Überleitungsvertrag von 1954“ – BGBl. 1955 II S. 405. Ergänzend können wir noch die Verurteilung von Alexander Schalck-Golodkowski im Jahre 1996 entsprechend SHAEF-Gesetz Nr. 53 anführen.

Wir müssen deshalb klar erkennen, dass die BRD ein Fremdherrschaftsinstrument ist und Politiker, Gerichte, Staatsanwaltschaften, Polizei die gesamte BRD der verlängerte Arm der Besatzungsmächte sind. Aus diesem Grunde ist es gerechtfertigt, dass wir uns für unsere Souveränität einsetzen und rechtskonform zu den Regeln des UN-Systems eine NBB aufbauen und ihre Arbeitsfähigkeit herstellen.

Dementsprechend gibt es eine Organisation, die „Bürgerbewegung für Recht und Freiheit e. V.“, einen im „BRD“-System eingetragenen Verein, der die Herstellung der Souveränität der Deutschen unterstützen oder erkämpfen kann.

Die „Bürgerbewegung für Recht und Freiheit e. V.“ versteht sich als die nationale Befreiungsbewegung (NBB) für Deutschland. Die Rechtsform ist ein im Rechtsraum der BRD eingetragener Verein. „NBB – Nationale Befreiungsbewegung“ ist der inoffizielle Zusatztitel dieses Vereins, weil ein Verein namens „Nationale Befreiungsbewegung“ im Rechtsraum der BRD unter willkürlichem Verbot dieses Namens nicht angemeldet werden durfte.

Ziel der NBB („Bürgerbewegung für Recht und Freiheit e. V.“) ist die Herstellung eines neutralen, friedlichen und demokratischen deutschen Staates.

Dabei geht es insbesondere darum, die Fremdherrschaft, wie sie durch das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und durch die Gesetze im Rechtsraum der BRD besteht, zu überwinden. Die Missstände sind allgemein bekannt: Faschismus, Krieg, Altersarmut, Kinderarmut etc. Die „BRD“ unternimmt offensichtlich alles, um uns Deutschen den maximal möglichen Schaden zuzufügen. Für viele Menschen ist dabei die Notwendigkeit offensichtlich, mit konstruktiven Kräften im Ausland zusammenzuarbeiten, um die Fremdherrschaft durch das „BRD“-System zu überwinden.

Viele Menschen in Deutschland haben schon versucht, sich direkt an das Besatzer-Militär zu wenden, zum Beispiel an den „Supreme Allied Commander Europe (SACEUR)“ oder direkt an die Botschaften der Besatzungsmächte in Berlin.

Es könnte für uns eine erfolgversprechendere Vorgehensweise sein, uns nicht an die Besatzungsmächte, sondern an die Siegermächte des „zweiten Weltkrieges“ zu wenden. Die wichtigste Organisation der Siegermächte sind die „Vereinten Nationen“. Die Vereinten Nationen sind schließlich die vereinten Kriegsgegner der Deutschen. Damit potentielle Partner uns bei Erreichen unserer Ziele unterstützen können, kommt es nun darauf an, dass wir eine günstige Rechtsposition gegenüber den „Vereinten Nationen“ einnehmen.

Gemäß den Informationen seitens unserer Ansprechpartner bei einer der Siegermächte kann die NBB auf den gleichen Rechtsgrundlagen den Status einer nationalen Befreiungsbewegung gegenüber den Vereinten Nationen erhalten und kann mit den zuständigen Stellen bei den UN auf dieser Basis kommunizieren.

Wir werden das Notwendige tun, um von der UN den Status einer nationalen Befreiungsbewegung zu erhalten. Wie wir schon inoffiziell von Vertretern einiger UN-Mitglieder erfahren haben, stehen unsere Chancen hier recht gut. Zur Erlangung dieses offiziellen Status war es dabei unvermeidlich, die regulären Prozeduren einer Vereinsgründung im Rechtsraum der BRD zu durchlaufen. Die zuständigen BRD-Stellen konnten dies, trotz diverser Versuche, nicht verhindern.

Es braucht jetzt Menschen, die sich in unserem Verein „Bürgerbewegung für Recht und Freiheit e. V.“ einbringen. Um politisches Gewicht auch im Ausland zu haben, brauchen wir möglichst viele Mitglieder. Zum regelkonformen Vereinsleben gehört ein Mitgliedsbeitrag. Nur so können wir vorweisen, dass wir eine große Anzahl an Menschen repräsentieren. Der Beitrag ist mit einem Euro pro Monat so gering wie möglich angesetzt. Einerseits benötigen wir Mittel, um arbeiten zu können, andererseits soll uns niemand nachsagen können, wir würden uns bereichern.

Menschen, die sich für diesen Verein interessieren, können sich jederzeit an uns wenden unter:

info@nbb-government.de – www.nbb-government.de

Für eventuelle Fragen stehen wir selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung.

Einstweilen herzliche Grüße

Andreas Funke & Dr. Klaus Maurer


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