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Betrug an DDR-Bürgern: Juristische Aufarbeitung und Beispiele
NBB Government 2-07-2026, 18:20 Reformen, Soziales, Wirtschaft
Bildrechte: NBB-Government
Einleitung
Mit den Wendeereignissen 1990 gingen in der DDR tiefgreifende wirtschaftliche Veränderungen einher. Sehr viele Menschen, die in der DDR ihr Leben gelebt haben, fühlen sich berechtigterweise betrogen. Versprochen wurden ihnen blühende Landschaften und Wohlstand, stattdessen erleben sie noch heute größtenteils Betriebsstillegungen, Massenarbeitslosigkeit und Vermögensverluste.
Zur zügigen Privatisierung oder Abwicklung der volkseigenen Betriebe der DDR wurde 1990 die sogenannte „Treuhandanstalt“ gegründet, deren Handeln im Privatisierungsprozess von unzähligen politischen und wirtschaftlichen Skandalen geprägt war.
Dies war für viele Menschen im Gebiet der früheren DDR traumatisierend, dies ist bis heute nicht überwunden. Parlamentarische Untersuchungen, gerichtliche Verfahren und historische Aufarbeitung legen den Betrug an den Menschen in den 90er Jahren im Gebiet der früheren DDR offen:
Historischer Hintergrund der Treuhand-Privatisierung
Ab den Wendeereignissen 1990 übernahm die Treuhandanstalt (THA) rund 8.500 volkseigene Betriebe mit über vier Millionen Beschäftigten, um diese Betriebe in kürzester Zeit in die Marktwirtschaft zu überführen mittels Sanierung, Privatisierung oder, falls unwirtschaftlich, Stilllegung.
Insbesondere zu Beginn, in den Jahren 1990 bis 1992, traten vermehrt Insidergeschäfte mit persönlichen Bereicherungen, Bestechung bei Vergabeentscheidungen, Bilanzfälschungen, Ausschreibungsbetrug und Unterwertverkäufen zutage. Betrügerische Akteure haben auf diese Weise erheblichen Schaden angerichtet.
In der Folge kam es zu einer großflächigen Deindustrialisierung im Gebiet der früheren DDR.
Etwa 85 % der ehemaligen DDR-Wirtschaft gingen an westdeutsche Investoren, die verbliebenen 15 % an ausländische Investoren. Praktisch nichts blieb in ostdeutscher Hand.
Dokumentierte Betrugsfälle bei der Treuhandprivatisierung
Beispielhaft werden einige Betrugsfälle im Zuge der Treuhand-Privatisierungen, die in den 1990er Jahren aufgedeckt wurden:
Fall Wärmeanlagenbau Berlin (WBB): Durch entsprechende betrügerische vorbereitende Handlungen konnte die Firma Chematec die WBB für 2 Mio. DM erwerben, der tatsächliche Wert belief sich auf 68 Mio. DM. Die Liquidität der WBB lag bei 150 Mio. DM, darüber hinaus gehörten ihr zahlreiche Immobilien. Die Firma Chematec handelte als Strohmann, der eigentliche Käufer, die Firma Rottmann wechselte die Geschäftsführung, nahm noch Kredite auf und entzog der Firma WBB insgesamt 150 Mio. DM. Dabei blieben am Ende noch Schulden von 100 Mio. DM.
Der Fall WBB steht exemplarisch für die dreiste Aushöhlung ostdeutscher Betriebe durch Insider in Zusammenarbeit mit scheinbaren Investoren.
Fall Thüringische Faser/Sächsische Seide (Dalmia-Brüder): Zwei Textilunternehmen, die Thüringische Faser AG (Rudolstadt, Thüringen) und die Sächsische Seidenwerke AG (Borna, Sachsen), wurden im Herbst 1991 an die indischen Unternehmerbrüder Sanjiv und Sushil Dalmia verkauft zu einem symbolischen Preis von je 1 DM.
Kaufvertraglich war festgelegt, dass die Käufer über 1.000 Arbeitsplätze erhalten werden und 150 Mio. DM in die Betriebe investieren. Zunächst kassierten die Käufer eine staatliche Anschubfinanzierung von 40 Mio. DM von der Treuhand. Im Weiteren entzogen die Käufer 9 Mio. DM auf ein Privatkonto in Kuala Lumpur. Die Arbeitsplätze gingen verloren, die zugesagten Investitionen wurden nicht getätigt.
Fall Leuna-Raffinerie (Elf-Aquitaine) – Politische Korruption: Das Traditionswerk der Leuna-Raffinerie wurde 1992 an den französischen Ölkonzern Elf Aquitaine im Rahmen eines milliardenschweren Investitionsdeals verkauft. Grundlage für die Entscheidung waren am Ende Bestechungsgelder und Provisionszahlungen bis in höchste politische Kreise, um den Zuschlag zu erhalten. Die strafrechtliche Aufarbeitung zog sich hin oder verlief im Sand.
Der Leuna-Fall zeigt, dass Betrug an den Menschen im Gebiet der früheren DDR bis in die politische Elite reichte.
Fall Wohnungs- und Meliorationskombinate – Betrug durch Schein-Investor:
Der Kaufmann Heinz Krahmer, der Anfang der 1990er Jahre plante, alle großen ostdeutschen Wohnungsbau- und Meliorationskombinate in Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg aufzukaufen (unter dem Namen „Elbo-Baugruppe“). Er schloss mit den zu privatisierenden Kombinaten Beraterverträge ab, die für seine vermeintlichen „Konzepte“ insgesamt 41 Mio. DM zahlten. Er überzeugte ahnungslose Betriebsleiter, insgesamt 73 Mio. DM an Liquiditätsreserven für Investitionen nach dem Verkauf zurückzustellen. Diese Summen flossen auf sein eigenes Konto. Im Weiteren zahlte die Treuhand eine Liquiditätshilfe von 120 Mio. DM, von der Krahmer 58 Mio. DM verschwindenlassen hat. Dieser Fall ist ein Beispiel für Mehrfachbetrug (Beratungshonorare ohne Leistung, Treuhandgelder veruntreut, Zahlungsfähigkeit vorgetäuscht). Die Betriebe waren über Nacht insolvent, hunderte Mitarbeiter verloren ihren Arbeitsplatz.
Diese Ereignisse sind nur beispielhaft und sind nur die Spitze des Eisberges hinsichtlich Wirtschaftskriminalität im Einigungsprozeß im Verantwortungsbereich der Treuhand, ohne daß die bundesdeutsche Justiz auch nur ansatzweise wirksam entgegenwirken konnte oder wollte.
Offizielle Untersuchungen und juristische Aufarbeitung
Angesichts der Vielzahl der Betrugs- und Korruptionsvorwürfe blieb das Thema nicht nur in den Medien präsent, sondern beschäftigte auch die Politik und Justiz. Bereits in den 1990er Jahren richtete der Bundestag mehrere Untersuchungsausschüsse ein, um die Vorgänge rund um Treuhand und DDR-Vermögen aufzuklären.
Ein Bundestags-Untersuchungsausschuss zum DDR-Vermögen bezifferte im Jahr 1998 den entstandenen Schaden durch Veruntreuung, Betrug und andere kriminelle Handlungen im Zusammenhang mit der Privatisierung auf bis zu zehn Milliarden D-Mark. Dieser enorme Betrugsschaden traf letztlich die Einwohner der ehemaligen DDR.
Die innerhalb der Treuhand für Betrugsfälle eingerichtete „Stabsstelle Besondere Aufgaben“ registrierte 1.801 Fälle von Wirtschaftskriminalität im Bereich der Treuhand. Bis Ende 1996 wurden wegen Untreue 6 Kriminelle verurteilt. Viele Verfahren wurden wegen „Mangel an Beweisen“, „juristischer Schwierigkeiten“ oder „Verjährungsfristen“ eingestellt oder endeten mit Freisprüchen.
Dieses Auseinanderdriften von hoher Schadenssumme einerseits und geringer Zahl an Verurteilungen andererseits veranlasst wissende Ostdeutsche mit berechtigter Verbitterung dazu anzunehmen, dass praktisch alle Wirtschaftsverbrecher jener Zeit ungeschoren davongekommen sind.
Bereits 1995 bemängelte der Bundesrechnungshof die lasche Kontrolle der Treuhand bei der Überwachung von Investorenauflagen. Viele Akten sind unverständlicherweise bis heute nicht öffentlich zugänglich.
Zahlreiche Käufer ostdeutscher Firmen haben ihre vertraglichen Zusagen gebrochen, ohne daß dies Konsequenzen zur Folge gehabt hätte.
Dies trug dazu bei, dass Käufer Betriebe schließen oder zweckentfremden konnten, was die Menschen im Gebiet der DDR als Wortbruch identifizierten.
Historiker, Bürgerrechtler und Betroffene forderten immer wieder eine juristische Aufarbeitung. In den neuen Ländern gab es sogar Untersuchungsausschüsse (z. B. Thüringen 2021–2024), die im Wesentlichen ergebnislos blieben. Bei vielen Ostdeutschen bleibt deshalb ein Unrechtsempfinden und das Gefühl, das System der BRD habe durch politische Entscheidungen dem Betrug und der Ausplünderung der ostdeutschen Bevölkerung Vorschub geleistet.
Fazit
Die juristische Bewertung der Treuhand-Ära zeigt anschaulich, wie die Menschen im Gebiet der früheren DDR aufs Schwerste betrogen wurden. Mittels arglistiger Täuschungen und krimineller Energie wurden große Vermögenswerte des ostdeutschen Volkseigentums geraubt, wobei das politische System der BRD diesen Verbrechen massiv Vorschub geleistet hat.
Darüber hinaus wurden die Menschen im Gebiet der DDR auch im weiteren Sinne betrogen: Politische Versprechen von gleichwertigen Lebensverhältnissen und sozialer Sicherheit wurden ohne Not gebrochen, wobei westdeutsche und ausländische Investoren die Nutznießer der Privatisierung waren. Viele ehemalige „DDR“-Bewohner standen nach der Wende vor dem Nichts, nachdem ihre Betriebe schlossen, ihre Ersparnisse entwertet wurden und ihre beruflichen Biografien zerstört wurden.
Die juristische Aufarbeitung ist bis heute ein Witz. Trotz nachgewiesener Schäden in Milliardenhöhe gab es fast keine Verurteilungen. Wenigstens hat die juristische Aufarbeitung einige Erkenntnisse über das ungeheure Ausmaß der Vereinigungskriminalität geliefert.
Letztendlich ist das Wirken der Treuhand eine Ursache für die bis heute ungleichen Lebensverhältnisse zwischen Ost und West.
Die Skandale und Versäumnisse um die Privatisierung der DDR-Wirtschaft haben jedwedes Vertrauen einer ganzen Generation von Ostdeutschen in das BRD-System, welches als „Demokratie“ verkauft wird, berechtigterweise tief erschüttert.
Dr. Klaus Maurer
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