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Rückkehr der Gestapo? Deutschland reißt die Trennmauer zwischen Polizei und Geheimdiensten ein

16-08-2026, 17:03

von Jochen Mitschka

Das neue Geheimdienstgesetz Deutschlands ist der bisherige Höhepunkt der seit ca. 25 Jahren verfolgten deutschen Politik des „Wir wollen wieder wer sein in der Welt“. Wobei „wir“ in erster Linie wohl für die Politiker galt. Ein Artikel in WSWS.org beschreibt die Sicht vieler internationaler Beobachter. Hier eine Zusammenfassung.

Das deutsche Kabinett hat am Mittwoch ein 700-seitiges Gesetzespaket verabschiedet, das die Befugnisse von Verfassungsschutz und Bundesnachrichtendienst (BND) massiv erweitert. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) erklärte gegenüber Bild, man mache aus den Diensten „echte Geheimdienste“. Beschlossen wurde die Reform unter Vorsitz von SPD-Chef Lars Klingbeil, der den im Urlaub weilenden Bundeskanzler vertrat. Der Artikel berichtet:

Was sich ändert

Bislang durften Verfassungsschutz und BND zwar verdeckt Informationen sammeln, hatten aber keine polizeilichen Befugnisse – etwa keine Festnahmen. Geheimdienste hingegen dürfen auch verdeckte Operationen durchführen: paramilitärische Einsätze, Sabotageakte, Hacking, Propaganda und verdeckte Unterstützung von Parteien und Personen im Ausland. Der BND erhält zwar keine „Lizenz zum Töten„, doch BND-Mitarbeiter, Bundeswehr- und Bundespolizeiangehörige dürfen künftig Waffen ohne ausdrückliche Genehmigung ins Ausland mitnehmen.

Zudem werden die Möglichkeiten zur Datensammlung und -auswertung erheblich ausgeweitet: Künstliche Intelligenz soll riesige Datenmengen analysieren – einschließlich Aufnahmen aus öffentlicher und privater Videoüberwachung. Speicherfristen werden verlängert, umstrittene Methoden wie Online-Durchsuchungen, Wohnraumüberwachung und Bewegungsprofile ausgebaut. So erhalten die Dienste auch Zugriff auf die von der EU verpflichtend vorgeschriebenen Kameras in allen zugelassenen Autos und wohl auch auf die Mikrofone.

Die Kontrolle soll künftig hauptsächlich beim 2022 geschaffenen Unabhängigen Kontrollrat liegen – sechs Bundesrichter, die strenger Geheimhaltung unterliegen. Das Parlamentarische Kontrollgremium bleibt zwar bestehen, ist aber nur noch für „politische“ Aufsicht zuständig und erfährt praktisch nichts mehr über die operative Tätigkeit der Dienste.

Kritik der Gesellschaft für Freiheitsrechte

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hält das Paket in weiten Teilen für verfassungswidrig. Die strikte Trennung zwischen Diensten, die nur beobachten, und der Polizei, die eingreift, werde eingerissen. Das führe zu einer „Verpolizeilichung“ der Geheimdienste und wecke Begehrlichkeiten nach immer neuen Eingriffsbefugnissen. Zudem verschwimme auch die Trennung zwischen den Diensten selbst, da der BND nun auch im Inland Überwachungsbefugnisse erhält.

Historischer Hintergrund

Die strikte Trennung von Polizei und Geheimdiensten wurde nach dem Zweiten Weltkrieg von den Alliierten durchgesetzt, um eine Wiederholung der Gestapo zu verhindern, die Kommunisten, Sozialdemokraten und andere politische Gegner der Nazis sowie Juden und andere Minderheiten ausspionierte, verhaftete, folterte und ermordete. Diese Trennung galt seither als Verfassungsgrundsatz.

Der Artikel argumentiert, die Abschaffung dieser Trennung stehe in direktem Zusammenhang mit Deutschlands Rückkehr zu einer imperialistischen Kriegspolitik: hunderte Milliarden Euro zusätzliche Rüstungsausgaben, Wiedereinführung der Wehrpflicht und der Aufbau einer „kriegstüchtigen“ Gesellschaft erforderten einen Polizeistaat. Dobrindts Verweis auf „hybride Bedrohungen“ durch Sabotage, Spionage und Cyberangriffe sei Propaganda – das eigentliche Ziel des wachsenden Überwachungsapparats sei der wachsende Widerstand gegen Militarismus, Sozialabbau und Arbeitslosigkeit.

Keine wirkliche Opposition

Unter den Bundestagsparteien gebe es keinen ernsthaften Widerstand. Die Grünen (Konstantin von Notz) bezeichneten „robustere Befugnisse“ für den BND als „dringend notwendig„. Die Linke (Clara Bünger) kritisierte zwar die Aufhebung des Trennungsgebots als „geschichtsvergessen und verantwortungslos„, doch der Artikel verweist darauf, dass die Linke überall dort, wo sie Regierungsverantwortung übernehme, Polizei und Geheimdienste stärke – etwa in Thüringen unter Bodo Ramelow, wo der Verfassungsschutz trotz gegenteiliger Wahlversprechen nicht aufgelöst wurde.

Der Fall der Explosionsdrohne von Leipzig/Halle

Kurz vor der Kabinettsentscheidung dominierte die Entdeckung einer Sprengstoffdrohne am Flughafen Leipzig/Halle die Schlagzeilen und wurde trotz ungeklärter Herkunft als „hybrider Angriff“ Russlands aufgebaut. Die Faktenlage änderte sich mehrfach – ursprünglich hieß es, ein Busfahrer habe die Drohne per Fußtritt zu Fall gebracht, später war von einer Kollision mit einem ukrainischen Antonov-Frachtflugzeug die Rede. Die russische Botschaft in Berlin wies jede Verantwortung zurück und bezeichnete den Vorfall als Provokation im Interesse Kiews. Laut Presseberichten halten auch deutsche Sicherheitskreise eine ukrainische Provokation für möglich – vor dem Hintergrund, dass Präsident Selenskyj Wahlen verweigert und rund 55.000 Ukrainer wegen Kriegsdienstverweigerung inhaftiert sind, darunter kürzlich der Trotzkist Bogdan Syrotiuk, der zu 15 Jahren Haft verurteilt wurde.

Die Blaupause: „Hybrider Krieg„

Der Artikel zeichnet nach, wie das Konzept des „hybriden Krieges“ seit Monaten vorbereitet wurde – etwa durch einen Gastbeitrag von Thomas Kleine-Brockhoff (DGAP) und Generalleutnant a.D. Jürgen-Joachim von Sandrart in der FAZ, der Deutschland zu „Abschreckung und Vergeltung“ gegen angebliche russische Angriffe aufrief. Als Schritt in diese Richtung wird das im Juni eröffnete Gemeinsame Zentrum zur Abwehr hybrider Bedrohungen genannt, in dem Geheimdienste, Polizei, Cyberbehörden, Bundeswehr und Wirtschaftsverbände zusammenarbeiten. Kleine-Brockhoff wird historisch verortet: Er war an der Strategie beteiligt, die Deutschland (oder nicht doch nur seine Politiker?) wieder zur Weltmacht machen sollte – umgesetzt unter anderem durch die Unterstützung des prowestlichen Putsches in Kiew 2014, dessen Folgen letztlich zu Putins Angriff auf die Ukraine führten.

Mehrere Politiker nutzten den Leipziger Drohnenvorfall für weitere Forderungen: Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) will die Verfassung ändern, um Bundeswehreinsätze im Inneren zur Drohnenabwehr zu ermöglichen; der Verteidigungsausschussvorsitzende Thomas Röwekamp (CDU) fordert eine Zentralisierung der Luftsicherheit bei der Bundespolizei. Rheinmetall-Chef Armin Papperger kündigte an, gemeinsam mit der Deutschen Telekom Mobilfunkmasten zur Drohnenfrüherkennung zu nutzen.

Fazit des Artikels

Der WSWS-Autor Peter Schwarz sieht in dem Gesetzespaket keine Reaktion auf reale „hybride Bedrohungen„, sondern die gezielte Vorbereitung eines Polizeistaats, der die wachsende Opposition gegen Aufrüstung und Sozialabbau im Inneren unterdrücken soll – mit stillschweigender oder offener Unterstützung aller Bundestagsparteien.

Link zur Originalveröffentlichung.

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