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1,4 Millionen Aktenseiten: "Das ist Verfassungswidrig", so Verteidiger von Reuß

14-10-2026, 19:55

Seit fast vier Jahren sitzt Heinrich XIII. Prinz Reuß in Untersuchungshaft. Die Bundesanwaltschaft wirft ihm und weiteren Angeklagten vor, Teil einer terroristischen Vereinigung gewesen zu sein, die einen Umsturz in Deutschland vorbereitet und die bestehende staatliche Ordnung beseitigt haben soll.

Sein Verteidiger von Prinz Reuß, Thomas Tschammer, zeichnet im Gespräch mit Roland Tichy ein völlig anderes Bild des Verfahrens. Reuß habe selbst keine Waffen besessen – lediglich eine Kiste mit Jagdmunition seines Vaters – und nach Darstellung seines Anwalts auch nichts von einem konkreten Plan gewusst, den Reichstag zu stürmen. Die Gruppe selbst habe keine Waffen eingeführt. Einige Angeklagte verfügten über legale Waffen, darunter eine Jägerin. Eine Reichstagsbesichtigung habe es gegeben – eine Erstürmung des Reichstages sei aber nicht vorgesehen gewesen.

Tschammer spricht über die teils bizarren Überzeugungen einzelner Beteiligter: die Vorstellung einer „Allianz“ aus Donald Trump und Wladimir Putin, die angeblich eine Million Soldaten nach Deutschland einsickern lassen und die Macht übernehmen würden – unterstützt von einer außergalaktischen Allianz mit überlegenen Waffen. Reuß selbst habe 50.000 Euro gezahlt, um herauszufinden, ob es Tunnel gebe, in denen Kinder gefangen gehalten würden.

Zugleich kritisiert der Anwalt die Dimension des Verfahrens: rund 1,4 Millionen Seiten Akten, bereits 150 Beratungstage und eine voraussichtlich 140-tägige Hauptverhandlung. Das Verfahren sei willkürlich auf mehrere Gerichtsorte (Stuttgart, Frankfurt, München) aufgespalten worden. Besonders scharf greift Tschammer den Terrorismusparagrafen § 129 StGB und die Dauer der Untersuchungshaft an – vier Jahre U-Haft halte er für unverhältnismäßig und den Paragrafen selbst für verfassungswidrig.

Was wurde tatsächlich geplant? Welche konkrete Gefahr ging von der Gruppe aus? Und rechtfertigen die Vorwürfe ein Verfahren dieser Größenordnung – während vergleichbare Unterstützungsstrukturen im linken Spektrum bislang anders behandelt würden? Darüber spricht Roland Tichy mit Thomas Tschammer.
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