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Prozess gegen mutmaßliche IS-Unterstützerin: „Ich bin nicht so radikal“
Think Tank Gestern, 11:56 Gesetzgebung, Sicherheit
Als der Prozess gegen die mutmaßliche IS-Unterstützerin Nadine D. am Donnerstag und am Freitag im Hochsicherheitstrakt des Düsseldorfer Oberlandesgerichts (OLG) fortgesetzt wurde, warteten deren Angehörige im Zuschauerraum beide Male minutenlang stehend auf das Eintreten des 5. Strafsenats. Jeder, der häufiger mit Staatsschutz-Verfahren zu tun hat, kennt die Bedeutung dieses bei Milieus, die unseren Rechtsstaat ablehnen, äußerst beliebten Tricks: Beim Eintreten eines Gerichts geht es nämlich nicht darum, vor den Richtern strammzustehen. Sondern darum, sich vor dem Rechtsstaat zu erheben und diesem damit Akzeptanz und Respekt zu bekunden. Wer aber bereits steht, der kann und muss sich nicht mehr erheben. Und Ordnungsmaßnahmen wegen Missachtung des Gerichts dürfen nur verhängt werden, wenn jemand sitzen bleibt. Kurz: Mit dem „stehenden Empfang“ kann dem Rechtsstaat der Respekt für alle anderen im Saal sichtbar verweigert werden, ohne dafür eine Ordnungsstrafe zu riskieren.
Kultiviert wurde dieser Trick durch Bernhard Falk, ein ehemaliges Mitglied der linksextremen Terror-Gruppe Antiimperialistische Zellen. 1999 wurde der zum Islam konvertierte Falk vom OLG wegen vierfachen versuchten Mordes und diverser Sprengstoffverbrechen zu 13 Jahren Gefängnis verurteilt. Nach seiner Haftentlassung betrieb er jahrelang eine „muslimische Gefangenenhilfe“, um angeklagte oder inhaftierte Islamisten juristisch zu unterstützen. Damit wurde er auch zum regelmäßigen Zuschauer solcher Prozesse. Zuletzt war er am 28. Mai als Zuschauer beim OLG, um sich die Eröffnung der öffentlichen Hauptverhandlung gegen Nadine D. anzusehen. Das nutzte Falk auch, um D.s Familie persönlich zu erläutern, wie dieser Trick funktioniert und welchem Zweck er dient.
Damit sowie aufgrund der für jeden vernehmbaren Sticheleien von D.s Kindern kann auch ausgeschlossen werden, dass der „stehende Empfang“, den die Familie D. dem Strafsenat seit Neuestem bietet, Unkenntnis oder anderen Gründen geschuldet ist. Andere Sticheleien gelten Pressevertretern, so etwa einer Journalistin, über deren Kleidung Angehörige von Nadine D. am Donnerstag mehrfach abfällige Bemerkungen gemacht haben. Offenbar wurde der Kollegin übel genommen, dass sie in einem Artikel davon berichtet hatte, dass Polizisten bei einer Durchsuchung von Nadine D.s Wohnung bereits 2018 auf Flaggen der Terror-Organisation Islamischer Staat (IS) in Kinderzimmern aufmerksam wurden. Dass hämische Sticheleien gegen das Gericht oder die Pressevertreter zumeist in unmittelbarer Hörweite Letzterer stattfinden, lässt vermuten, dass die Familie D. ihre feindselige Haltung kommunizieren möchte. Offenbar sehen die Angehörigen Nadine D. als unschuldiges Opfer einer bösen Justiz und einer nicht minder bösen Presse.
Keine gefestigte Rechtsprechung
Die juristische Problematik des Prozesses gegen sie besteht darin, dass es noch keine gefestigte Rechtsprechung dazu gibt, wann und wie aus der straffreien Unterstützung inhaftierter Terroristen eine strafbare Unterstützung einer Terror-Organisation wird. Damit ist nicht ausgeschlossen, dass dies erst im Nachgang zu diesem Verfahren durch den Bundesgerichtshof geklärt wird. Darauf hatte der Senatsvorsitzende Winfried van der Grinten alle Prozessbeteiligten erst in der Woche zuvor deutlich hingewiesen. Dies ändert aber nichts daran, dass der Strafsenat jetzt erst einmal ergründen muss, was an der Anklage, Nadine D. habe durch den Betrieb der einschlägig bekannten Internet-Seite „Free our Sisters“ und dort veröffentlichter Spendenaufrufe sowie durch aufmunternde Briefe an inhaftierte Terroristen zur Unterstützung des IS beigetragen, dran ist. Dass diese Unterstützung nicht „gewöhnlichen“ kriminellen Muslimen zugute kam, sondern fast nur religiös motivierten Jihadisten, dürften eine Reihe von Zeugenaussagen, etwa die des in der Salafisten-Szene bekannten und wegen Terror-Unterstützung verurteilten Sabri ben A., bereits deutlich belegt haben. Und auf seine nicht schwer zu verstehende Frage, warum ausgerechnet dieser Personenkreis gezielt durch „Free our Sisters“ unterstützt wurde, hat van der Grinten bis heute keine Antwort bekommen.
Stattdessen versuchen Nadine D.s Verteidiger Nelli Kopev und Serkan Alkan immer wieder aufs Neue darzulegen, warum das Handeln ihrer Mandantin als straffreier Verbotsirrtum im Sinne des Paragraphen 17 Strafgesetzbuch anzusehen sei. Nach dieser Norm handelt ein Täter ohne Schuld, wenn ihm bei Begehung der Tat die Einsicht in deren Unrecht fehlt. Diese Rechtsauffassung dürfte aber schon allein deswegen kaum Chancen haben, weil Nadine D. laut der Ermittler viele Transaktionen zu verschleiern versucht hat, etwa dadurch, dass sie diese über ein Girokonto ihrer Mutter abgewickelt hatte. Oder dadurch, dass sie PayPal-Konten dazu benutzt hat, die sie auf den Namen ihrer Kinder und ihres Mannes angelegt hatte. Was auch so gesehen werden könnte, dass sie damit ihre Familie zu Mittätern gemacht hat.
„Wir haben die Hauptverhandlung eröffnet“, stellte Winfried van der Grinten klar, als Kopev und Alkan am Donnerstag erneut so argumentierten. „Ein Verbotsirrtum wäre ein Grund gewesen, das nicht zu tun.“ Damit machte der Strafsenat unmissverständlich deutlich, dass diese Rechtsauffassung kaum Chancen auf Erfolg hat. Trotzdem versuchen die Verteidiger diese Argumentation immer wieder, möglicherweise auch deswegen, weil der Verbotsirrtum längst zum einzigen Strohhalm geworden ist, an den sie sich klammern können. Dass sie kaum noch andere Trümpfe haben dürften, zeigte sich deutlich, als Serkan Alkan allen Ernstes vorschlug, er könne sich von Nadine D. von seiner anwaltlichen Schweigepflicht entbinden lassen, um dann als Zeuge über ihre langjährige Bekanntschaft auszusagen.
Die Vier-Minuten-Aussage
Als das Gericht Nadine D. am Donnerstagmorgen anbot, nun ihre Aussage zu machen, versuchte Alkan sofort, diese hinauszuzögern und forderte eine Stunde Unterbrechung, um sich noch mit seiner Mandantin zu besprechen. Dazu war van der Grinten aber nicht bereit: „Entweder spricht sie jetzt Klartext oder wir lassen das bleiben. Ich will einfach nur die Wahrheit hören“, sagte der Senatsvorsitzende. Und auch Nadine D. selbst war aussagebereit: „Ich habe das Gefühl, ich muss das jetzt tun, wegen mir, nicht wegen Ihnen“, sagte die gebürtige Düsseldorferin. Ihre Stimmlage klang, als sei sie höchst emotionalisiert. Damit war die Erwartungshaltung, was nun kommen wird, aber auch entsprechend hoch.
Tatsächlich aber kam fast nichts: Die 42-Jährige sprach über ihre Schulzeit in Düsseldorf, darüber, wie sie ihrem Mann bei einem Türkei-Urlaub 2004 kennengelernt und daraufhin geheiratet hat. Ihre Konvertierung zum Islam 2007 sei „das Ergebnis einer langen persönlichen Suche“ gewesen, sagte sie. „Ich war schon immer gläubig und auf der Suche. Und der Islam hat mir gefallen und zugesagt.“ Nach der Konvertierung habe sie „Bedürftigen helfen“ wollen. „Wer mich kennt, weiß, dass ich Gewalt ablehne.“ Ihre Mutter sei nicht bereit gewesen, ebenfalls zum Islam zu konvertieren. „Aber meine Kinder sind damit aufgewachsen, dass der Islam richtig ist.“ Als sie gerade mal vier Minuten später schon wieder fertig war, sagte sie an den Vorsitzenden gerichtet: „Ich bin nicht so radikal, wie Sie denken.“ Die Nachfrage einer Staatsanwältin, wovon sie gelebt hat, beantworte sie mit den Worten: „Vom Jobcenter oder wenn mein Mann gearbeitet hat.“
Am Freitag trug Nadine D. weitere Teile ihrer Aussage vor: „Ich habe ,Free our Sisters‘ 2015 gegründet, um Familien von Gefangenen zu helfen“, sagte sie. Dies sei „von der Religion unabhängig“ gewesen. „Mein Anliegen war keine Organisation. Ich wollte Menschen unterstützen. Frauen, weil sie Ehefrauen waren. Kinder, weil sie Kinder sind“, fuhr die 42-Jährige unter Tränen fort. „Das bestreite ich nicht. Aber ich bestreite, dass ich den IS unterstütze und fördere.“ Bei ihren Aktivitäten sei sie davon ausgegangen, dass ihr Handeln „die Behörden interessiert, aber straffrei ist“. Ihr Mann habe von alledem nichts gewusst: „Er war ja ständig unterwegs, arbeitete, machte, tat.“ Damit standen aber auch bestimmte Fragen mehr denn je im Raum, etwa die, wie sich ihre Darstellung damit verträgt, dass durch „Free our Sisters“ fast nur jihadistisch motivierte Terroristen unterstützt wurden. Oder die, wie ihre Darstellung dazu passt, dass sie sich bereits 2018 bei der ersten Durchsuchung ihrer Wohnung gegenüber Polizisten als Kalifats-Anhängerin zu erkennen gegeben hatte. Aber auch am Freitag konnte Winfried van der Grinten diese Fragen nicht stellen, denn Serkan Alkan und Nelli Kopev hatten bereits vorsorglich klargestellt, dass ihre Mandantin keine Nachfragen beantworten wird.
Rätselhafter Auftritt
Kurz zuvor wurde der Ehemann von Nadine D. vernommen. Der 49-Jährige hatte bereits vor Wochen deutlich gemacht, von seinem Aussageverweigerungsrecht keinen Gebrauch zu machen. Damit wurde erwartet, dass er die Mutter seiner vier Kinder verteidigen wird. Und so kam es auch: „Sie ist eine wundervolle Frau. Wenn ich noch mal zur Welt komme, heirate ich sie wieder“, sagte er. „Wir sind ganz normale Muslime. Ich bete nicht, meine Frau selten. Und wir gehen nicht in die Moschee, meine Frau auch nicht.“ Fragen zu den IS-Flaggen, die von der Polizei bei den Durchsuchungen ihrer gemeinsamen Wohnung vorgefunden wurden, beantwortete er ausweichend: „Ich habe viele Flaggen, kurdische, türkische“, sagte er. „Und das ist die Flagge von unserem Propheten. Die ist keiner Gruppierung zuzuordnen, sondern gilt für alle Muslime.“ Über den IS sei zuhause nie gesprochen worden, behauptete er. „Es ist unangemessen, wie meine Frau hier behandelt wird“, kritisierte er das Gericht. „Sie wird hier vorgeführt, das ist unangemessen und psychologischer Terror.“
Nach diesen Aussagen war es nicht weiter verwunderlich, dass Winfried van der Grinten sichtlich verärgert war, als er die Sitzung am Freitag wieder beendete. „Ich versuche schon, hier Fakten zu erfragen. Und da habe ich wohl ins Leere gegriffen“, sagte der Senatsvorsitzende. „Okay, dann fragen wir auch nicht mehr weiter. Der Zug fährt dann einfach weiter, damit wir den Prozess zu Ende bringen.“ Es klang, als wollte er der Angeklagten und ihren Verteidigern verdeutlichen, dass sie ihre Chance hatten.
Tatsächlich geben Nadine D. und ihre Familie mehr Rätsel denn je auf: Dass ihr tränenreicher Auftritt, bei dem sie an zwei aufeinanderfolgenden Tagen so wirkte, als befände sie sich am Rande des Nervenzusammenbruchs, gespielt war, dürfte nur theoretisch denkbar sein. Denn praktisch wären dafür schauspielerische Fähigkeiten erforderlich, die bei einer Hausfrau und Mutter in einem solchen Ausmaß kaum vorstellbar sind. Dasselbe gilt aber auch für das Maß an Dummheit, das erforderlich wäre, um wirklich davon auszugehen, dass die 42-Jährige jahrelang mit „Free our Sisters“ faktisch nur einschlägig bekannte Terroristen unterstützt hat, ohne dass ihr selbst oder ihren nahen Angehörigen dabei bewusst war, was sie da überhaupt macht. Der Prozess wird am kommenden Donnerstag fortgesetzt.

Peter Herrmann, Jahrgang 1963, arbeitet seit 2013 als Journalist und Gerichtsreporter. Seine Schwerpunkte dabei sind Islamismus, Antisemitismus sowie die Berichterstattung über staatsschutzrelevante Gerichtsverfahren. Der gebürtige Schwabe lebt mit seiner Frau, der Islamismus-Expertin Sigrid Herrmann, im Rheinland.
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