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Zum Urteil des Verwaltungsgerichts Schleswig zur Pfandpflicht im deutsch-dänischen Grenzhandel erklärt der Vorsitzende der SSW-Landtagsfraktion, Christian Dirschauer:
„Das Urteil schafft zunächst Klarheit in einer Rechtsfrage, die Politik und Behörden über Jahrzehnte nicht abschließend geklärt haben. Die Praxis der Exporterklärungen beruhte auf der damaligen Rechtsauslegung des Verwaltungsgerichts Schleswig und wurde über viele Jahre sowohl vom Grenzhandel als auch von den zuständigen Behörden entsprechend gehandhabt.
Rede des SSW-Fraktionsvorsitzenden Mats Rosenbaum zu TOP 9: Resolution zur Beibehaltung des Berichtswesens über den Schutz und die Förderung nationaler Minderheiten an die Landesregierung und den Landtag Schleswig-Holstein-RV 24/2026
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass das Grundgesetz den Begriff des Demonstrationsrechts oder einer Demonstrationsfreiheit nicht kennt. Die Demonstration ist vielmehr eine spezielle Form der Versammlung und daher durch das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit, Art. 8 GG (Versammlungsfreiheit), geschützt.
Meine Anfrage brachte ans Licht: 96 Todesfälle in Niedersachsen stehen in einem Zusammenhang mit der Impfung. Die Dimension anderer Impfschäden? Bis heute nicht absehbar. Lange wurde eine Aufarbeitung blockiert, echte Hilfe gab es kaum. Nun bringen die Regierungsfraktionen erstmals einen Antrag ein, der Bewegung in das Thema bringt.
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Durch wessen Augen sieht Deutschland die Welt – und wer bestimmt, was als deutsches Interesse gilt? Sieben Parteien, eine Frage – und sieben sehr unterschiedliche Vorstellungen davon, was deutsche Souveränität heute überhaupt bedeutet. Der Vergleich zeigt: Gestritten wird längst nicht nur darüber, wie selbständig Deutschland ist. Umstritten ist bereits, wer im entscheidenden Augenblick das letzte Wort haben soll – Berlin, Brüssel oder das Bündnis.
Am 6. September könnte Sachsen-Anhalt zum politischen Testfall für die Bundesrepublik werden. Die AfD liegt in den Umfragen bei über 40 Prozent, und die Möglichkeit einer von ihr geführten Landesregierung ist längst nicht mehr theoretisch. Doch während die Wähler noch nicht abgestimmt haben, bereiten sich Berlin und andere Länder bereits auf genau diesen Fall vor: Wie gehen staatliche Institutionen mit einer demokratisch legitimierten Landesregierung um, der sie politisch und sicherheitspolitisch womöglich nicht zu vertrauen bereit sind?
In Thüringen geht es längst nicht mehr nur um Mario Voigts Doktortitel oder um den öffentlichen Schlagabtausch zwischen Sahra Wagenknecht und Björn Höcke. Der Konflikt berührt eine grundsätzlichere Frage: Wer bestimmt in einer parlamentarischen Demokratie, welche Mehrheiten politisch zulässig sind – die Wähler oder die Parteizentralen? Im Zentrum stehen vier Akteure, vier Interessen und eine Parteienordnung, die zunehmend mit ihren eigenen Abgrenzungsregeln in Konflikt gerät.