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Patria Germania steht für einen verantwortungsvollen Patriotismus, der Freiheit, Rechtsstaatlichkeit und demokratische Ordnung miteinander verbindet. Wir sind überzeugt: Eine lebendige Demokratie braucht offene Debatten, kritisches Denken und den Mut, auch schwierige Fragen anzusprechen.

Wir analysieren politische Entwicklungen, hinterfragen Entscheidungen und widmen uns Themen, die in der öffentlichen Diskussion häufig zu wenig Raum erhalten. Gemeinsam mit unseren Lesern suchen wir nach Antworten für eine starke, freiheitliche und demokratische Gesellschaft.

Patria Germania versteht sich als Plattform für Menschen, die Verantwortung übernehmen, über die Zukunft unseres Landes nachdenken und sich mit eigenen Ideen an der gesellschaftlichen Debatte beteiligen möchten. Wir freuen uns über Beiträge von Autoren, die nicht nur kritisieren, sondern auch nach Lösungen suchen und sich für die Zukunft unserer Heimat engagieren.

Wir laden alle ein, die mit Sachlichkeit, Verantwortungsbewusstsein und eigenen Ideen zur Gestaltung der Zukunft unseres Landes beitragen möchten.

TEIL 2 – DEFIZITE DES GRUNDGESETZES UND DIE FRAGE NACH EINER NEUEN VERFASSUNG

Think Tank 22-10-2026, 06:05

von Andreas Funke und Dr. Klaus Maurer

*Andreas und Klaus – Erkennen. Begreifen. Verstehen. Und anfangen zu handeln.*

*Braucht Deutschland eine neue Verfassung? Oder bietet das bestehende Grundgesetz bereits alle Möglichkeiten, unsere Demokratie weiterzuentwickeln?*

Nachdem wir uns in *Teil 1* unserer Videoreihe mit grundlegenden Fragen zur Demokratie, zur Souveränität Deutschlands und zur bestehenden Verfassungsordnung beschäftigt haben, gehen wir in *Teil 2* einen entscheidenden Schritt weiter.

Diesmal steht das *Subsidiaritätsprinzip* im Mittelpunkt.

Es beschreibt den Grundgedanken, dass politische Entscheidungen möglichst auf der niedrigsten geeigneten Ebene getroffen werden sollen – dort, wo die Menschen unmittelbar betroffen sind.

*Doch wie viel politische Entscheidungsfreiheit besitzen Bürger, Kommunen und Bundesländer tatsächlich?*

Das Grundgesetz bildet seit 1949 die rechtliche Grundlage der Bundesrepublik Deutschland. Mit der Wiedervereinigung 1990 erhielt die Diskussion über eine gesamtdeutsche Verfassung eine besondere Bedeutung.

Artikel 146 des Grundgesetzes eröffnet die Möglichkeit, das Grundgesetz durch eine Verfassung abzulösen, die vom deutschen Volk in freier Entscheidung beschlossen wird.

Für Meinungsvielfalt und offene Debatte.
Wir sind überzeugt, dass eine lebendige Demokratie vom offenen Austausch unterschiedlicher Sichtweisen lebt. Deshalb veröffentlichen wir auf dieser Website neben eigenen Beiträgen auch ausgewählte Artikel und Analysen aus unabhängigen Medien und anderen öffentlichen Quellen. Unser Anliegen ist es, relevante Stimmen, Argumente und Perspektiven zugänglich zu machen – insbesondere solche, die in der öffentlichen Debatte zu wenig Beachtung finden. Die Veröffentlichung eines Beitrags bedeutet nicht automatisch eine vollständige Zustimmung zu dessen Inhalt. Autorinnen und Autoren sind eingeladen, ihre Beiträge durch Kommentare, Aktualisierungen oder ergänzende Stellungnahmen zu erweitern. Wenn Sie Fragen zu einer Veröffentlichung haben oder eine Kontaktaufnahme wünschen, erreichen Sie uns jederzeit per E-Mail.

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