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EILT: REGIERUNG ruft BEDROHUNGSLAGE aus! DAS hat UNFASSBARE Folgen!
20-07-2026, 15:03
Die Bundesregierung hat die Bedrohungslage in Deutschland auf „hoch" eingestuft. Klingt nach Schutz vor Terrorismus? Nicht so schnell.
Hinter dieser Entscheidung verbirgt sich etwas weitaus Beunruhigenderes: Neue Befugnisse für den Verfassungsschutz. Agenten können nun ohne Vorwarnung und ohne Polizei Ihre Wohnung betreten. Ja, Sie haben richtig gelesen – einfach so, bei bloßem Verdacht.
Dies bricht mit einem fundamentalen Prinzip, das nach 1945 etabliert wurde – die Trennung zwischen Informationsbeschaffung und exekutiven Maßnahmen. Was nach der Gestapo-Ära verboten war, kehrt nun unter dem Vorwand der „Terrorismusbekämpfung" zurück.
Wann endet dieser „hohe Bedrohungslevel"? Wer entscheidet das? Und was tun, wenn Sie nicht länger in einem System totaler Überwachung leben möchten?
Die Landesregierung kann keine belastbaren Angaben zur tatsächlichen Nutzung und Wirkung des europäischen Arbeitsmarkt-Netzwerks EURES in Schleswig-Holstein machen. Das geht aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage des SSW hervor. Weder liegen Zahlen zur Nutzung der Angebote vor noch können konkrete Vermittlungserfolge benannt werden.
WeiterlesenIm Gespräch mit Alexander Christ von apolut betont Daniele Ganser, dass wir alle friedenstüchtig werden sollten.
WeiterlesenZur angestrebten zeitnahen Übernahme der deutschen Northvolt-Tochter durch das US-Unternehmen Lyten erklärt die wirtschaftspolitische Sprecherin der SSW-Landtagsfraktion, Sybilla Nitsch:
„Die Ausführungen von Wirtschaftsminister Madsen lassen uns mit gemischten Gefühlen zurück. Während das Ministerium erneut eine Aufbruchstimmung beschwört, bleiben die harten Fakten für die Menschen an der Westküste und für die Steuerzahler im ganzen Land weiterhin im Nebel.
Redebeitrag von Ronald Gläser (AfD) am 10.07.2026
Weiterlesen„Thema Präventivhaft: Schleswig-Holstein ist nicht Bayern! Eine achtwöchige Haft für etwas, das man noch gar nicht gemacht hat, ist absolut unverhältnismäßig.“
Sybilla Nitsch zu TOP 6 - Gesetz zur Fortentwicklung polizeirechtlicher Maßnahmen für einen wirksamen Schutz der öffentlichen Sicherheit (Drs. 20/4284)
Als die Weltgesundheitsorganisation (WHO) im Jahre 2010 ihre „Standards für Sexualerziehung in Europa“ veröffentlichten, verwiesen Kritiker bereits auf die Tatsache, dass dieser Leitfaden auf der Gender-Theorie basiert und auf der Annahme, Kinder seien von Geburt an „sexuelle Wesen“.
WeiterlesenVor zwei Wochen war Ceuta für uns eine Warnung. Heute zeigt sich: Das Problem ist nicht verschwunden, sondern verschärft sich. Was an Europas Außengrenzen beginnt, bleibt nicht in Spanien. Im Schengen-Raum wandern die Folgen weiter nach Norden – und Deutschland gehört zu den Ländern, die sie besonders deutlich zu spüren bekommen werden.
WeiterlesenDie Journalistin Krone-Schmalz, hat in einem kürzlichen Interview, alle Bürger in der BRD, vor einem Oreshnik-Angriff Russlands, auf die BRD gewarnt!
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Braucht Deutschland eine nationale Befreiungsbewegung? Teil 6 untersucht die These, die Bundesrepublik sei bis heute nicht vollständig souverän, und stellt die „Bürgerbewegung für Recht und Freiheit e. V.“ Im Mittelpunkt stehen die Nachkriegsordnung, das Grundgesetz und die Frage, ob sich aus den angeführten völkerrechtlichen Argumenten ein anerkannter Status bei den Vereinten Nationen ableiten lässt.
Was ist eine nationale Befreiungsbewegung, und wer entscheidet über ihre Legitimität? Im Nahostkonflikt berufen sich sowohl der Zionismus als auch die PLO auf das Recht auf Selbstbestimmung. Teil 5 untersucht, wie unterschiedlich Befreiungsansprüche begründet werden und welche Rolle dabei politische Interessen und internationale Anerkennung spielen.
Von Südafrika und Namibia über die Westsahara bis nach Vietnam und Nicaragua: Befreiungsbewegungen kämpften gegen Kolonialherrschaft, Apartheid und politische Unterdrückung. Teil 4 zeigt, wie unterschiedlich ihre Ziele, Strategien und internationale Anerkennung waren – und warum ihr Status bis heute umstritten sein kann.