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Der demokratische Rechtsstaat sperrt keine unliebsamen Personen ein
Südschleswigsche Wählerverband 7-05-2026, 16:02 Sicherheit
„Thema Präventivhaft: Schleswig-Holstein ist nicht Bayern! Eine achtwöchige Haft für etwas, das man noch gar nicht gemacht hat, ist absolut unverhältnismäßig.“
Sybilla Nitsch zu TOP 6 - Gesetz zur Fortentwicklung polizeirechtlicher Maßnahmen für einen wirksamen Schutz der öffentlichen Sicherheit (Drs. 20/4284)
Die Innenministerin möchte mit ihrem Gesetzentwurf das Recht effizienter gestalten. Es werden neue Werkzeuge, beispielsweise im Rahmen der Prävention von Partnerschaftsgewalt, erstmals neu eingeführt und gesetzlich abgesichert. Diesen Punkt unterstütze ich ausdrücklich, denn das ist eine Weiterentwicklung, die schon in anderen Ländern eingeführt wurde und sich dort bewährt hat.
Aber handelt es sich bei allen vorgeschlagenen Maßnahmen tatsächlich um notwendige Weiterentwicklungen? Die Experten in verschiedenen Anhörungen waren nicht der Meinung.
So bedarf es keineswegs neuer Regelungen zur Überwachung anstehender Abschiebungen; schließlich ist genau zu diesem Zweck die Abschiebehaft wieder aktiviert worden.
Die offene Kritik von Menschenrechtsorganisationen nährt meine Vorbehalte gegenüber dem vorliegenden Entwurf.
Viel hilft nicht immer viel und neu ist nicht unbedingt besser, weil neue Verfahren auch nicht-intendierte Folgen nach sich ziehen können, die es zu beachten gilt.
So wird die Mehrbelastung von Gerichten erst gar nicht in die Betrachtungen mit einbezogen.
Aber ich möchte hier auch grundsätzliche Bedenken anmelden, zum Beispiel bei der Fahndung per Videoaufnahme. Die biometrische Gesichtserkennung per Kamera, die in Echtzeit eine Fernidentifizierung erlaubt und die nachträgliche Fernidentifizierung, ist zwar in Hollywood-Filmen ein bewährter Kniff, ist aber im wirklichen Leben ein tiefer Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Viele Gesichter von völlig Unbeteiligten werden nämlich eingelesen und womöglich gespeichert. Müssen jetzt Menschen, die ihr Recht auf ihr Demonstrationsrecht wahrnehmen, damit rechnen, dass sie ohne ihr Wissen aufgenommen werden und identifiziert werden?
Mir ist nicht bekannt, dass die Videoüberwachung bei einer öffentlichen Versammlung richterlich angeordnet wurde; trotzdem liefen die Kameras zuletzt in Flensburg bei einer Demonstration gegen einen AfD-Stand.
Gerne möchte ich wissen, auf welche Datenbanken zugegriffen wird, um eine Person zu identifizieren? Sind es Meldedaten oder etwa Bilder aus Social Media?
Der Deutsche Anwaltverein empfiehlt vor diesem Hintergrund, den automatisierten biometrischen Abgleich auf Zwecke der Personenfahndung- und Identifizierung zu beschränken.
Damit wird dem Sicherheitsbedürfnis Genüge getan, ohne dabei Konflikte mit den Grundrechten heraufzubeschwören. Der im Entwurf angeführte, eher allgemeine Verwendungszweck der körperlichen Unversehrtheit, könnte dazu führen, dass die Eingriffsschwelle zu niedrig angesetzt wird. Es muss klar sein, dass nur bei unbedingter Erforderlichkeit biometrische Merkmale aufgenommen und abgeglichen werden. An dieser Stelle muss unbedingt nachgebessert werden.
Nach meiner Einschätzung ist die Kritik des Deutschen Anwaltvereins so alarmierend, dass sich der Ausschuss in der Anhörung der angebrachten Kritik stellen muss.
Sicherlich bezieht sich die Kritik weitestgehend auf die Gesetzentwürfe für die relevanten Bereiche auf der Bundesebene, allerdings weisen die Formulierungen mehrere Parallelen auf, denn es geht schließlich um bundeseinheitliche Vorgaben für den automatisierten Bildabgleich.
Bei der Gelegenheit sollten wir auch das Thema der Präventivhaft besprechen. Schleswig-Holstein ist nicht Bayern! Eine achtwöchige Haft für etwas, das man noch gar nicht gemacht hat, ist absolut unverhältnismäßig. Hier soll ein maximal intensiver Grundrechtseingriff gesetzlich ermöglicht werden, was der Strafrechtsprofessor Michael Gubitz mit deutlichen Worten kritisierte. Bereits eine Ordnungswidrigkeit von erheblicher Bedeutung für die Allgemeinheit wird mit dem Gesetz für eine Haft von bis zu 2 Monaten ausreichen.
Hier wäre es ratsam, sich mit den Schwellen zu beschäftigen, soweit die Formulierung der „konkreten Gefahren“ in den Blick zu nehmen. Der demokratische Rechtsstaat sperrt keine unliebsamen Personen ein. Bei diesem Grundsatz sollten wir es belassen.
Abschließend ist klar, dass der vorgelegte Entwurf Unbehagen auslöst, weil viele Fragen nicht ausreichend oder gar nicht beantwortet worden sind. Auch müssen wir uns ganz grundsätzlich fragen, ob wir es den Gerichten und Staatsanwaltschaften zumuten können, zusätzliche Aufgaben aufzufrachten. Denn zu beantworten wäre, wie der erhöhte Personalbedarf ausgestattet werden soll.
Für die Anhörung haben wir genug Stoff, wir hoffen, dass auch der Wille für eine Kurskorrektur da ist.
https://www.ssw.de/themen/der-demokratische-rechtsstaat-sperrt-keine-unliebsamen-personen-ein
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