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Sonntagseinkauf pragmatisch weiterentwickeln
Südschleswigsche Wählerverband 8-05-2026, 22:20
„Statt auf starre Grenzwerte bei Fläche und Einwohnerzahl zu setzen, sollten wir die Sonntagsöffnung personalloser Märkte dort ermöglichen, wo sie dem tatsächlichen Bedarf der Menschen vor Ort entspricht.“
Sybilla Nitsch zu TOP 3 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten -
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Ladenöffnungszeitengesetzes (Drs. 20/2133; 20/3750; 20/4422)
Sonntage in Schleswig-Holstein sehen heute oft anders aus als noch vor einigen Jahren.
Viele Menschen sind unterwegs, kommen von Reisen zurück, besuchen Familie oder verbringen den Tag flexibel zwischen Arbeit, Freizeit und Alltag.
Gleichzeitig haben sich auch die Möglichkeiten des Einkaufens verändert. Digitale und automatisierte Konzepte von Läden nehmen zu und werden vielerorts bereits selbstverständlich genutzt.
Trotzdem endet der Sonntag beim Thema Nahversorgung bislang häufig an verschlossenen Türen. Genau darum geht es bei dem Gesetzentwurf zu den Ladenöffnungszeiten der FDP sowie – zumindest teilweise – bei einem weiteren Entwurf der Regierungskoalition.
Es geht darum, kleinere, personallose Märkte künftig auch sonntags öffnen zu dürfen. „Klein“ bedeutet dabei: eine Verkaufsfläche von weniger als 350 Quadratmetern in Orten mit bis zu 2.500 Einwohnerinnen und Einwohnern. Am Sonntag darf dort kein Personal eingesetzt werden, an den übrigen Tagen selbstverständlich schon.
Für mich ist jedoch nicht nachvollziehbar, wie Sie auf diese starre Begrenzung der Verkaufsfläche und der Einwohnerzahl kommen. Gerade die Anhörung hat die Begründung dieser Grenzwerte nicht bestätigt. Es wurde deutlich, dass es für die Schwellen von 350 Quadratmetern beziehungsweise 2.500 Einwohnerinnen und Einwohnern keine belastbare fachliche Grundlage gibt. Warum genau diese Zahlen entscheidend sein sollen, bleibt offen.
In ihren Argumentationen haben Sie die Verfassungskonformität angeführt. Doch die Anzuhörenden haben die Ladengröße oder die Einwohnerzahl gar nicht so aktiv ins Feld geführt, wie Sie es darstellen.
Deshalb unterstützen wir ausdrücklich den vorliegenden Änderungsantrag. Künftig soll nicht mehr zwischen „Kleinstsupermärkten“ und anderen personallosen Märkten unterschieden werden. Die Begrenzung der Verkaufsfläche soll entfallen, ebenso die Beschränkung auf Gemeinden mit bis zu 2.500 Einwohnerinnen und Einwohnern. Der Gemeindetag hatte hier die Grenze von 400 Quadratmetern gefordert in Kommunen mit bis zu 3000 Einwohnern, um auch bestehende Angebote zu sichern.
Entscheidend soll allein sein, dass es sich um personallose Verkaufsstellen handelt, in denen an Sonn- und Feiertagen kein Verkaufspersonal eingesetzt wird und lediglich Waren des täglichen Ge- und Verbrauchs angeboten werden. Das halten wir für den deutlich sachgerechteren Ansatz. Wir hätten uns gewünscht, dass zumindest eine Annäherung an den Vorschlag des Gemeindetages gekommen wäre.
Denn es gibt im Land bereits funktionierende Beispiele größerer automatisierter Märkte. Genannt wurde in der Anhörung beispielhaft Hemmingstedt. Dort wurde sogar eine öffentliche Petition gezeichnet, weil die Menschen vor Ort befürchten, dass ihr Markt jetzt schließen muss. Dort zeigt sich, dass solche Konzepte nicht nur in sehr kleinen Gemeinden funktionieren können.
Aber Sie als Regierungsfraktionen liefern keine Antworten. Sie beschreiben, wie intensiv Sie im Austausch gewesen wären. Aber ich sage Ihnen: Es überzeugt die Menschen vor Ort nicht, wenn am Ende der Handlungswille fehlt. Als Sprecher der Koalitionsfraktionen wollten Sie nicht einmal prüfen, ob für bestehende Läden Ausnahmeregelungen möglich sind. Entscheidend ist nicht die Quadratmeterzahl oder die Einwohnergrenze, sondern ob ein Angebot vor Ort tatsächlich gebraucht und angenommen wird.
Die Anpassungen im Gesetz, etwa die Neuregelungen für Hofläden und Markttreffs, begrüßen wir. Im Kern handelt es sich dabei weniger um tiefgreifende Veränderungen als vielmehr um eine Erweiterung bestehender Möglichkeiten.
Schließlich gibt es schon heute zahlreiche Ausnahmen: in Badeorten, im Grenzhandel, an großen Bahnhöfen oder durch die begrenzte Zahl verkaufsoffener Sonntage in den Gemeinden. In gewisser Weise ist der Sonntagseinkauf also bereits Realität. Diese Möglichkeiten werden nun lediglich ausgeweitet.
Als SSW tragen wir diesen pragmatischen Weg mit, da er den Alltag vieler Menschen einfacher macht. Wichtig ist für uns aber auch, die Erwartungen realistisch zu halten. Dieses Gesetz wird den ländlichen Raum nicht grundlegend verändern. Es schafft keine Wunderlösung gegen Strukturprobleme. Aber es kann dort, wo entsprechende Konzepte bereits funktionieren oder entstehen, eine sinnvolle Ergänzung sein.
https://www.ssw.de/themen/sonntagseinkauf-pragmatisch-weiterentwickeln
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