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Alle Kinder brauchen Schule, Struktur, Förderung und echte Perspektiven!

Südschleswigsche Wählerverband 8-05-2026, 19:50

„Wichtig ist, dass grundsätzlich ein rechtlich gesicherter Zugang zur Bildung besteht, unabhängig vom Melderegister. Denn nur so kann Bildungsgerechtigkeit und Chancengleichheit für alle Kinder und Jugendlichen in Schleswig-Holstein erreicht werden.“

Jette Waldinger-Thiering zu TOP 7 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes (Drs. 20/4340)

Die Änderung des Schulgesetzes ist nun schon so lange fällig, wir können nicht weiter dulden, dass wir im Schulgesetz eine Lücke haben, die dazu führt, dass besonders Kinder und Jugendliche in herausfordernden Lebenssituation diskriminiert und rechtlich von der Bildungsteilhabe ausgeschlossen werden.

Es ist ein bildungspolitischer Missstand, dass Kindern und Jugendlichen in unserem Land bislang unterschiedlich behandelt werden, je nachdem, was im Melderegister steht.

Schleswig-Holstein gehört zu den letzten drei Bundesländern, in denen dieser rechtliche Missstand noch nicht behoben wurde.

Alle Kinder, die in Schleswig-Holstein leben, brauchen Schule, Struktur, Förderung und echte Perspektiven. Ohne Rechtssicherheit könnten Kinder und Jugendliche in stationären Einrichtungen viel zu oft in Nebensysteme abgeschoben werden, in denen Abschlüsse schwerer erreichbar sind und Chancen von Anfang an geringer sind. Der Gesetzentwurf behebt diese Ungerechtigkeit.

Der geltende Erlass und die Empfehlungen der Landesregierung haben keinen Einfluss auf die rechtliche Schieflage, denn bisher konnte noch nicht mal erhoben werden, wie viele Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter aus anderen Bundesländern überhaupt dauerhaft in Schleswig-Holstein leben und wie diese beschult werden. Somit ist auch die Wirksamkeit des Erlasses nicht erkennbar. Durch die Schulpflicht hätten wir auch darüber endlich Klarheit.

Ich möchte aber an dieser Stelle deutlich sagen, dass mir sehr wohl bewusst ist, dass alle Beteiligten in den stationären Jugendhilfeeinrichtung sehr bemüht sind, eine gute und bedarfsgerechte Beschulung mit den lokalen Schulträgern für die betroffenen Kinder und Jugendlichen zu ermöglichen. Aber solange freiwillige Bemühungen der Einrichtung und Schulträger die Basis sind, wird es immer wieder Kinder geben, die durch das Raster fallen und kein Zugang zur Bildung erhalten.

Letztendlich wird aber auch eine rechtliche Schulpflicht nichts daran ändern, dass die Zuständigen der Jugendhilfe zum Wohle des Kindes oder Jugendlichen entscheiden, wann es dem Bedarf des Kindes oder Jugendlichen entspricht, regulär beschult zu werden und in welchem Rahmen dies geschieht oder ob noch längerfristig im geschützten Rahmen einer Einrichtung beschult wird.

Das hat unsere damalige Bürgerbeauftragte Samiah El Samadoni bereits in ihrem Tätigkeitsbericht 2022/23 als Ombudsperson in der Kinder- und Jugendhilfe klargestellt-

Zitat: „(…)dass die Konsequenz der Einführung der Schulpflicht nicht etwa wäre, dass
alle Kinder- und Jugendlichen in den Regelschulen beschult werden. Es geht vielmehr darum, dass das verantwortliche Schulsystem und damit eine staatliche Behörde um jedes einzelne Kind weiß und in jedem Einzelfall prüft, wie eine Beschulung im Schulsystem gelingen kann. Eine Differenzierung sollte sich dann nur nach den Kompetenzen der Kinder und Jugendlichen richten und nicht an der Frage der Herkunft aus einem anderen Bundesland orientieren. Die Einführung der Schulpflicht bedeutet in der Praxis, dass nur dann, wenn es im Einzelfall erforderlich ist, ein Setting außerhalb des Schulsystems gewählt wird. Diese Art des Vorgehens würde zugleich eine regelmäßige Überprüfung dahingehend gewährleisten, ob eine Ausnahme von der Schulpflicht weiter vorliegt oder eine Rückkehr in das Schulsystem geboten ist, eben genauso, wie es sich bei allen anderen Kindern und Jugendlichen verhält. “

Wichtig ist, dass grundsätzlich ein rechtlich gesicherter Zugang zur Bildung besteht, unabhängig vom Melderegister. Denn nur so kann es eine Bildungsgerechtigkeit und Chancengleichheit für alle Kinder und Jugendlichen in Schleswig-Holstein erreicht werden.

Deshalb bitte ich auch die Koalitionsfraktionen um Zustimmung und hoffe das wir somit zu den Bundesländern gehören, die ihr Schulgesetzt bildungsgerecht angepasst haben.

https://www.ssw.de/themen/alle-kinder-brauchen-schule-struktur-foerderung-und-echte-perspektiven

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