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Eine Frage der Fairness

Südschleswigsche Wählerverband 26-08-2026, 17:10

„Wer für dieses Land fährt, soll nicht für dieses Land draufzahlen. Seit 2005 sind die Sätze unverändert, während die Kosten für Autofahrer deutlich gestiegen sind. Als SSW wollen wir deshalb die Wegstreckenentschädigung dauerhaft auf 30 beziehungsweise 40 Cent erhöhen. Das ist keine Luxusforderung, sondern eine Frage der Fairness gegenüber den Beschäftigten, die ihr privates Auto für das Land einsetzen.“

Christian Dirschauer zu TOP 17 - Gesetz zur Änderung des Landesbeamtengesetzes (Drs. 20/4714)

Wer für das Land Schleswig-Holstein arbeitet, darf erwarten, dass dieses Land anständig mit ihm umgeht. Und anständig heißt für mich auch: Wer sein privates Auto für dienstliche Zwecke zur Verfügung stellt, darf nicht auf den entstehenden Kosten sitzen bleiben. Und genau darum geht es bei unserem Gesetzentwurf. Wir wollen die Wegstreckenentschädigung dauerhaft auf 30 beziehungsweise 40 Cent festschreiben.
Und bevor jetzt jemand sagt: „Das ist zu teuer“ oder „Der Bund macht das doch auch nicht“, sollten wir uns die Fakten anschauen.

Ich habe die Landesregierung vor diesem Gesetzentwurf ganz bewusst gefragt: Wie haben sich die Kosten entwickelt? Was zahlen andere Länder? Und was würde eine Erhöhung tatsächlich kosten?

Die Antworten sind bemerkenswert. Seit 2005 hat es bei den Sätzen des Bundesreisekostengesetzes keine Anpassung gegeben. Seit 2005! Wer von Ihnen glaubt denn ernsthaft, dass Autofahren heute noch dasselbe kostet wie vor über zwanzig Jahren?

Die Landesregierung selbst schreibt mir, dass der Kraftfahrer-Preisindex allein zwischen 2020 und 2024 um 28,3 Prozent gestiegen ist. Und sie rechnet mir vor: Bei 100 Kilometern entstehen heute allein für Benzin durchschnittlich Kosten von rund 16,60 Euro.

Bei 20 Cent Wegstreckenentschädigung gibt es für 100 Kilometer 20 Euro. Da bleiben gerade einmal 3 Euro 40. Für Reifen. Für Wartung. Für Reparaturen. Für Versicherung. Für Verschleiß. Für den Wertverlust des Autos. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist doch keine angemessene Entschädigung!

Und dann heißt es, eine Wegstreckenentschädigung sei eben kein Vollkostenersatz.
Das behaupten wir auch gar nicht. Aber zwischen Vollkostenersatz und draufzahlen gibt es einen gewaltigen Unterschied!
Und erzählen Sie mir bitte auch nicht, die Beschäftigten könnten sich die Differenz doch über ihre Steuererklärung zurückholen. So funktioniert das nämlich nicht. Das Finanzamt erstattet ihnen diese Kosten nicht. Nicht erstattete berufliche Aufwendungen können sich lediglich steuermindernd auswirken.

Das ist ein Unterschied. Eine Steuerentlastung ist keine Reisekostenerstattung. Wer für das Land Schleswig-Holstein oder unsere Kommunalverwaltungen fährt, sollte eine angemessene Entschädigung vom Land bekommen – und nicht vom Finanzamt einen kleinen Rabatt darauf.

Unsere Bediensteten stellen ihr Eigentum zur Verfügung. Sie fahren mit ihrem eigenen Auto für dieses Land zu Terminen. Sie erledigen ihre Aufgaben. Und gerade im ländlichen Raum gibt es häufig überhaupt keine vernünftige Alternative zum Auto. 
Diese Menschen sagen nicht: Dann kann die Aufgabe eben nicht erledigt werden. Sie steigen ein und machen ihren Job. Und dafür verdienen sie nicht nur unseren Dank in Sonntagsreden. Dafür verdienen sie faire Bedingungen im Arbeitsalltag.

Andere Länder haben das längst verstanden. Bayern zahlt bei der großen Wegstreckenentschädigung 40 Cent. Niedersachsen und Thüringen zahlen 38 Cent. Baden-Württemberg zahlt bei der kleinen Entschädigung 30 Cent. Es gibt also kein Naturgesetz, das Schleswig-Holstein zwingt, bei 20 und 30 Cent stehenzubleiben. Es ist eine politische Entscheidung.

Und ja: Unsere Entscheidung würde Geld kosten. Auch das haben wir vorher abgefragt.
Die Landesregierung beziffert die zusätzlichen Kosten für 30 beziehungsweise 40 Cent auf rund 666.000 Euro im Jahr. Also nochmal: Ja, das ist Geld.
Aber wir reden hier über die Menschen, die diesen Staat jeden Tag am Laufen halten. Und wir reden über Beschäftigte, die ihr privates Eigentum einsetzen, damit das Land seine Aufgaben erfüllen kann. Wenn uns eine angemessene Entschädigung dafür nicht einmal diese Summe wert ist – was sagt das eigentlich über uns als Dienstherrn und Arbeitgeber aus?

Die Landesregierung sagt selbst, dass sie derzeit auch aus haushalterischen Gründen keine Erhöhung beabsichtigt. Dann sollten sie wenigstens ehrlich sein. Dann lautet die Antwort nämlich nicht: 20 Cent sind angemessen. Dann lautet sie: Mehr wäre angemessen, aber die Landesregierung will es nicht bezahlen.
Und genau da widersprechen wir als SSW. Wir wollen einen öffentlichen Dienst, der seine Beschäftigten wertschätzt. Wir wollen einen Dienstherrn, der Fürsorge nicht nur ins Gesetz schreibt, sondern im Alltag lebt.
30 Cent. Und 40 Cent. Das ist keine Luxusforderung. Das ist eine Frage der Fairness gegenüber unseren Beschäftigten – und gegenüber den Beschäftigten der Kommunen.

Denn eines muss doch selbstverständlich sein: Wer für dieses Land fährt, soll nicht für dieses Land draufzahlen. Darum bitte ich Sie um Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf.

Link zur Originalveröffentlichung.

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