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Die Versorgungsrechte von Frauen werden mit Füßen getreten

Südschleswigsche Wählerverband 28-02-2026, 03:28 social, minorities

„Wenn das stationäre Angebot vom bestehenden Träger nicht gewährleistet wird, muss das Land einspringen.“

Christian Dirschauer TOP 15 - Frauen nicht allein lassen – ausreichend Angebote für Schwangerschaftsabbrüche in Flensburg sicherstellen (Drs. 20/4077)

Wenn ein Schwangerschaftsabbruch unsachgemäß durchgeführt wird, ist das ein enormes Risiko für die Gesundheit und das Leben der Schwangeren. Die Gebärmutter kann perforiert werden, so dass die Schwangere verblutet. Auch Bauchfell- oder Eileiterentzündungen durch Infektionen können schlimme Folgen haben. In den Ländern, in denen der Schwangerschaftsabbruch illegal ist, wie beispielsweise in Polen, treten genau diese Komplikationen vermehrt auf. Das ist ein schlimmer Rückschritt. Wir leben in einer Zeit, in der medizinische Eingriffe immer sicherer werden und das Risiko permanent sinkt – aber beim Schwangerschaftsabbruch scheinen wir genau in eine andere Richtung zu gehen.
Darum ist die gesetzliche Verpflichtung zentral! Der Bund hat die Länder im Schwangerschaftskonfliktgesetz verpflichtet, Abbrüche sicherzustellen und Schwangere in einer Konfliktsituation nicht allein zu lassen. Ich möchte es an dieser Stelle noch einmal klipp und klar sagen: dieser Sicherstellungsauftrag ist keine freiwillige Leistung, kein nice-to-have, sondern eine eindeutige, gesetzliche Pflicht.
Was wir aber derzeit erleben, ist eine doppelte Verletzung des Sicherstellungsauftrages: Erstens gibt es keine stationäre Versorgung mehr in Flensburg. Das Angebot ambulant-operativer Abbrüche in der Diako endet mit dem Trägerwechsel am 1. März. Zweitens reduziert sich laufend das ambulante Angebot, weil viele Frauenärztinnen und Frauenärzte in Rente gehen. Es besteht also kein ausreichendes ambulantes Angebot in Flensburg, so dass viele Betroffene für den Schwangerschaftsabbruch nach Schleswig, Kiel oder Hamburg reisen müssen. Damit wird der gesetzlich geforderte ungehinderte Zugang ad absurdum gestellt. Die Versorgungsrechte von Frauen werden mit Füßen getreten.
Die Versorgungslücke wurde vielfach festgestellt, zuletzt in einer gründlichen Untersuchung, die die Stadt Flensburg durchgeführt hat.
Diese Tatsachen sind nicht neu. Alles das, was ich eben angeführt habe, ist sattsam bekannt. Wir haben im Plenum und in den Ausschüssen das Problem klar benannt.
Die Landesregierung hat diese Tatsachen aber komplett ignoriert. Mit dem Verweis auf die geringe Zahl der Fälle hat man in Kieler Ministeriumsbüros den betroffenen Frauen ihre gesetzlich verankerten Rechte verwehrt. Die Botschaft war: die Frauen sollen sich nicht so anstellen angesichts des wunderschönen, modernen Neubaus, der die neuesten medizinischen Standards umsetzen wird. Der Sicherstellungsauftrag wurde bewusst kleingeredet, weil man es sich nicht mit dem Träger verderben wollte, und ein Prestigeprojekt nicht gefährden wollte. Die Frauen wurden als lästige und letztlich zu vernachlässigende Störfaktoren eingeordnet. Menschen, die sich in der Region Sorgen um eine adäquate Versorgung machen, wurden mit Statistiken abgewimmelt.
Schwangere in einer Konfliktsituation sollen nun das Ignorieren des Sicherstellungsauftrags des Landes ausbaden; betroffene Frauen nehmen lange Anfahrtswege in Kauf, was eine erhebliche zusätzliche Belastung darstellt. Frauen, die kaum oder gar kein Deutsch sprechen, werden auf die Reise geschickt, ohne dass sie unterstützt werden. Der Sozialstaat, der sich verpflichtet, die Schwachen zu unterstützen, versagt an dieser Stelle auf ganzer Linie.
Damit wollen wir es nicht bewenden lassen.
Der Sicherstellungsauftrag des Landes Schleswig-Holstein kommt genau jetzt zum Tragen. Wenn das Angebot vom bestehenden Träger nicht gewährleistet wird, muss das Land einspringen. Genau für diesen Fall ist die Regelung in das Schwangerschaftskonflikt-Gesetz aufgenommen worden; um nämlich einer allmählichen Aushöhlung entgegenzuwirken. Bislang ist diese Landesregierung uns eine Antwort schuldig geblieben.

https://www.ssw.de/themen/die-versorgungsrechte-von-frauen-werden-mit-fuessen-getreten

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