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Friedensgericht Brixen verhandelte Rekurs gegen Strafe – Verteidigung rügt Eingriff in die Meinungsfreiheit und Missachtung der Sprachbestimmungen
BRIXEN/VINTL – Am heutigen Mittwoch, den 27. Mai 2026, fand vor dem Friedensgericht Brixen die Erstverhandlung im Verfahren gegen die verhängte Verwaltungsstrafe wegen des Schriftzugs „TIROL“ auf einer privaten Wiese in Vintl statt. Das Urteil soll am 14. Oktober 2026 um 11.45 Uhr verkündet werden.
Zur heutigen Sitzung des Wirtschaftsausschusses und der Befragung von Ministerpräsident Daniel Günther zum Sonderbericht des Landesrechnungshofs erklärt die wirtschaftspolitische Sprecherin der SSW-Landtagsfraktion, Sybilla Nitsch:
„Der heutige Ausschuss hat ein erschreckendes Bild gezeigt. Der Landesrechnungshof beschreibt eine Entscheidung auf wackligem Fundament: unvollständige Informationslage, offene Finanzierungsfragen, fehlende belastbare Risikoanalyse. Und trotzdem erklärt der Ministerpräsident heute allen Ernstes, er würde wieder genauso entscheiden.
Das Oberlandesgericht Dresden hat entschieden, die Reststrafe der Linksextremistin Lina Engel zur Bewährung auszusetzen. Zuvor hatte der Generalbundesanwalt versucht, eine vorzeitige Entlassung zu verhindern. Der Bundesgerichtshof veröffentlichte dazu heute eine Pressemitteilung zu seinem Beschluss vom 6. Mai 2026. Der BGH hat entschieden: Lina kommt frei.
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Durch wessen Augen sieht Deutschland die Welt – und wer bestimmt, was als deutsches Interesse gilt? Sieben Parteien, eine Frage – und sieben sehr unterschiedliche Vorstellungen davon, was deutsche Souveränität heute überhaupt bedeutet. Der Vergleich zeigt: Gestritten wird längst nicht nur darüber, wie selbständig Deutschland ist. Umstritten ist bereits, wer im entscheidenden Augenblick das letzte Wort haben soll – Berlin, Brüssel oder das Bündnis.
Am 6. September könnte Sachsen-Anhalt zum politischen Testfall für die Bundesrepublik werden. Die AfD liegt in den Umfragen bei über 40 Prozent, und die Möglichkeit einer von ihr geführten Landesregierung ist längst nicht mehr theoretisch. Doch während die Wähler noch nicht abgestimmt haben, bereiten sich Berlin und andere Länder bereits auf genau diesen Fall vor: Wie gehen staatliche Institutionen mit einer demokratisch legitimierten Landesregierung um, der sie politisch und sicherheitspolitisch womöglich nicht zu vertrauen bereit sind?
In Thüringen geht es längst nicht mehr nur um Mario Voigts Doktortitel oder um den öffentlichen Schlagabtausch zwischen Sahra Wagenknecht und Björn Höcke. Der Konflikt berührt eine grundsätzlichere Frage: Wer bestimmt in einer parlamentarischen Demokratie, welche Mehrheiten politisch zulässig sind – die Wähler oder die Parteizentralen? Im Zentrum stehen vier Akteure, vier Interessen und eine Parteienordnung, die zunehmend mit ihren eigenen Abgrenzungsregeln in Konflikt gerät.