Auf unserer Website gibt es keine Cookies und keine Web-Analyse.
Verwaltungsstrafe gegen TIROL-Schriftzug: Urteil am 14. Oktober
Südtiroler Schützenbund 28-05-2026, 16:01 minorities, language
Friedensgericht Brixen verhandelte Rekurs gegen Strafe – Verteidigung rügt Eingriff in die Meinungsfreiheit und Missachtung der Sprachbestimmungen
BRIXEN/VINTL – Am heutigen Mittwoch, den 27. Mai 2026, fand vor dem Friedensgericht Brixen die Erstverhandlung im Verfahren gegen die verhängte Verwaltungsstrafe wegen des Schriftzugs „TIROL“ auf einer privaten Wiese in Vintl statt. Das Urteil soll am 14. Oktober 2026 um 11.45 Uhr verkündet werden.
Rechtsanwalt Nicola Canestrini bekräftigte vor Gericht die zentralen Einwände, die bereits im Rekurs vorgebracht worden waren. Im Mittelpunkt stehen der mögliche Missbrauch der Straßenverkehrsordnung zur indirekten Einschränkung der Meinungsfreiheit sowie die problematische Anwendung von Normen, die eigentlich dem Schutz der Verkehrssicherheit dienen sollen, im konkreten Fall aber zur Sanktionierung einer identitären und kulturellen Ausdrucksform herangezogen wurden.
Besonders kritisch bewertete die Verteidigung zudem, dass das Regierungskommissariat seine Einlassungsschrift weitgehend auf Italienisch verfasst hatte, obwohl der Rekurs vollständig in deutscher Sprache eingebracht worden war.
„Ich bin empört“, erklärte Rechtsanwalt Nicola Canestrini nach der Verhandlung. „Entweder kennt das Regierungskommissariat die seit Jahrzehnten geltenden Sprachbestimmungen nicht, wonach Schriftsätze in jener Sprache abzufassen sind, die der Rekurssteller gewählt hat – hier eindeutig Deutsch -, oder dieses Recht wird bewusst ignoriert. Deshalb haben wir ausdrücklich die Nichtigkeit eingewendet.“
Canestrini erinnerte daran, dass die Sprachregelungen in Südtirol „keine folkloristische Besonderheit“, sondern Ausdruck eines verfassungsrechtlich und völkerrechtlich abgesicherten Minderheitenschutzes seien.
Das Gericht entschied heute, keine weitere Beweisaufnahme zuzulassen. Nach Auffassung des Friedensrichters seien von Seiten der Rekursstellerin bereits umfassende Unterlagen, technische Ausführungen und wissenschaftliche Nachweise eingebracht worden.
Die Verhandlung wurde auf den 14. Oktober 2026 um 11.45 Uhr zur Urteilsverkündung vertagt.
Im Gerichtssaal anwesend war auch der Landeskommandant des Südtiroler Schützenbundes, Mjr. Christoph Schmid. Er erklärte nach der Verhandlung:
„TIROL ist kein Vergehen – TIROL ist unsere Heimat. Das Wort bezeichnet die historische und geografische Heimat unseres Landes. Es ist keine Werbung, kein Propagandaplakat und kein Verkehrszeichen, sondern Ausdruck unserer Kultur und Identität. Wer einen Schriftzug auf einer privaten Wiese mit der Straßenverkehrsordnung ahndet, betreibt der Sache nach Zensur. Wir vertrauen darauf, dass das Friedensgericht diese Angelegenheit im Sinne der Grundrechte entscheidet.“
Der Südtiroler Schützenbund bekräftigt seine Unterstützung für die betroffene Grundbesitzerin. Der Fall habe längst grundsätzliche Bedeutung erlangt: Es gehe nicht nur um eine Verwaltungsstrafe von 430 Euro, sondern um die Frage, ob kulturelle und identitäre Ausdrucksformen unter dem Vorwand verkehrsrechtlicher Bestimmungen sanktioniert werden dürfen.
Spätestens seit der Merkelschen Grenzöffnung ist es nicht mehr zu übersehen, zumindest für diejenigen, die ihre eigenen Sinnesorgane benutzen und in der Lage sind, deren Informationen auszuwerten und in die Zukunft projizieren zu können.
WeiterlesenDigitales Gulag, das „Vierte Reich“ der EU und die Illusion des Online-Widerstands: Was das „System“ verschweigt
WeiterlesenItalien erhöht den Druck auf Deutschland in der Migrationspolitik.
WeiterlesenAuf der Suche nach Mut, Stärke, Treue, Loyalität und echten Werten ist man in Deutschland heute leider nur noch selten erfolgreich.Umso bemerkenswerter ist es, wenn jemand offen sagt: „Ich bin stolz, Deutscher zu sein.“
WeiterlesenPeter Weber im Gespräch mit Daniel Matissek, Chefredakteur Ansage.org
WeiterlesenVor vierzig Jahren nannte man sie Spinner.
Heute liegt ihre Warnung als Rechnung auf eurem Küchentisch – und kaum einer hat gemerkt, seit wann.
Schützen und Bürgermeister setzen gemeinsames Zeichen an der Unrechtsgrenze
TIMMELSJOCH – Bei der Dornenkrone am Timmelsjoch fand heute eine schlichte, aber symbolträchtige Fahnenhissung statt. Die drei Landeskommandanten der Schützenbünde, Mjr. Christoph Schmid für den Südtiroler Schützenbund, Mjr. Thomas Saurer für den Bund der Tiroler Schützenkompanien und Mjr. Enzo Cestari für den Welschtiroler Schützenbund, trafen sich dabei gemeinsam mit den Bürgermeistern der angrenzenden Gemeinden.
WeiterlesenBOZEN/WANGEN – Mit tiefer Trauer nimmt der Südtiroler Schützenbund Abschied von Schützenhauptmann Franz Winkler, der am 23. April 2026 im Alter von 70 Jahren infolge eines tragischen Unfalls verstorben ist.
WeiterlesenDie Debatte um Brosius-Gersdorf setzt Bundeskanzler Friedrich Merz weiter unter Druck und überschattet seine Sommerpause. Gleichzeitig sorgt der tödliche Angriff eines Afghanen auf einen Studenten in Trier für politische Kritik...
WeiterlesenWerden Sie Teil unserer Community in den sozialen Netzwerken
Durch wessen Augen sieht Deutschland die Welt – und wer bestimmt, was als deutsches Interesse gilt? Sieben Parteien, eine Frage – und sieben sehr unterschiedliche Vorstellungen davon, was deutsche Souveränität heute überhaupt bedeutet. Der Vergleich zeigt: Gestritten wird längst nicht nur darüber, wie selbständig Deutschland ist. Umstritten ist bereits, wer im entscheidenden Augenblick das letzte Wort haben soll – Berlin, Brüssel oder das Bündnis.
Am 6. September könnte Sachsen-Anhalt zum politischen Testfall für die Bundesrepublik werden. Die AfD liegt in den Umfragen bei über 40 Prozent, und die Möglichkeit einer von ihr geführten Landesregierung ist längst nicht mehr theoretisch. Doch während die Wähler noch nicht abgestimmt haben, bereiten sich Berlin und andere Länder bereits auf genau diesen Fall vor: Wie gehen staatliche Institutionen mit einer demokratisch legitimierten Landesregierung um, der sie politisch und sicherheitspolitisch womöglich nicht zu vertrauen bereit sind?
In Thüringen geht es längst nicht mehr nur um Mario Voigts Doktortitel oder um den öffentlichen Schlagabtausch zwischen Sahra Wagenknecht und Björn Höcke. Der Konflikt berührt eine grundsätzlichere Frage: Wer bestimmt in einer parlamentarischen Demokratie, welche Mehrheiten politisch zulässig sind – die Wähler oder die Parteizentralen? Im Zentrum stehen vier Akteure, vier Interessen und eine Parteienordnung, die zunehmend mit ihren eigenen Abgrenzungsregeln in Konflikt gerät.