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Das Referendum blieb Vergangenheit: Die Grünen bauen lieber das Grundgesetz um
Ist das Grundgesetz Deutschlands dasselbe wie eine Verfassung? Ursprünglich keineswegs. Der Text wurde als vorläufige Ordnung angenommen. Bis heute besteht die Möglichkeit, durch eine Volksabstimmung eine Verfassung zu beschließen. Ein solcher Schritt könnte jedoch den gesamten Staatsaufbau neu ordnen: Zuständigkeiten, Institutionen, Rechte und politische Macht. Den historischen und demokratischen Weg des Grundgesetzes behandelt ein anderer Beitrag. In diesem Teil der Reihe «Sieben Fragen, die deutsche Parteien nicht ignorieren dürfen» geht es um die Position von Die Grünen.
Wie versteht Ihre Partei die verfassungsmäßige Ordnung Deutschlands? Benötigt unser Land eine Verfassung, die gemäß Artikel 146 des Grundgesetzes durch eine freie Entscheidung des deutschen Volkes angenommen wird? Oder entspricht das heutige System bereits vollständig dem Willen und den Interessen des Volkes?
Die Haltung der Partei hat sich im Laufe der Jahre deutlich verändert. 1994 brachten der Bundestagsabgeordnete Wolfgang Ullmann und die parlamentarische Gruppe Bündnis 90/Die Grünen zwei Dokumente in den Bundestag ein: den Entwurf einer Verfassungsreform und den Antrag auf ein Verfassungsreferendum nach Artikel 146 des Grundgesetzes.
Im Reformentwurf hieß es[1]: «Das Grundgesetz […] muß zur neuen deutschen Verfassung weiterentwickelt werden». Im gesonderten Antrag zum Referendum stand[2]: «Die Entscheidung über eine Verfassung ist eine Angelegenheit aller Bürgerinnen und Bürger».
Die parlamentarische Gruppe verlangte ein Gesetz zur Durchführung des Artikels 146. Die Bevölkerung sollte an der Ausarbeitung des Textes beteiligt werden und die neue Verfassung anschließend in einer Volksabstimmung annehmen. Damals wollten Die Grünen die Verfassungsfrage also nicht allein Parlamenten, Ausschüssen und Parteizentralen überlassen. Der Bürger sollte über den Grundtext des Staates selbst entscheiden.
Der Entwurf ging noch wesentlich weiter[3]. Vorgesehen waren die direkte Wahl des Bundespräsidenten, Referenden auf Bundesebene, neue soziale Rechte, zusätzliche Staatsorgane, mehr Rechte für Nichtstaatsangehörige, ein verändertes Verhältnis zwischen Staat und Kirchen sowie weitere tiefgreifende Umbauten. Das war keine kleine Korrektur. Es war der Versuch, zentrale Teile der staatlichen Ordnung neu zu setzen.
Das Reformpaket von Die Grünen wurde als zu umfangreich und als Gefahr für den gewachsenen Ausgleich zwischen den Staatsorganen bewertet. Die Initiative scheiterte. In den heutigen Programmen der Partei findet sich die Forderung nach einem Verfassungsreferendum gemäß Artikel 146 nicht mehr. Was sagt Die Grünen heute?
Die Position hat sich grundsätzlich gedreht. Die Grünen betrachten das Grundgesetz nicht mehr als vorläufige Konstruktion, die ersetzt werden müsse. Im Grundsatzprogramm, das 2020 auf dem 45. Bundesparteitag beschlossen wurde, steht[4]: «Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte haben mit dem Grundgesetz … ein starkes Fundament. Doch auch ein Fundament muss gepflegt und modernisiert werden».
Die Bundestagsabgeordnete Schahina Gambir erklärte[5]: «Das Grundgesetz ist das Fundament unserer Gesellschaft, unser politischer Kompass». Nach ihren Worten braucht Deutschland eine lebendige und belastbare Verfassungskultur, die das Vertrauen in demokratische Institutionen erhält. Dafür soll das bestehende Gesetz nicht ersetzt werden. Sein Inhalt soll laufend angepaßt werden. Aus dem früher verlangten Neubau ist eine Renovierung in Etappen geworden.
Die Grünen lehnen es außerdem ab, die repräsentative Demokratie durch ein System ständiger Referenden zu ersetzen. Im Grundsatzprogramm werden die Parlamente als zentrale Orte der politischen Auseinandersetzung und als „Rückgrat“ einer vielfältigen Demokratie bezeichnet. Die Partei schlägt Bürgerräte auf Bundesebene vor. Ihre Mitglieder sollen nach dem Zufallsprinzip ausgewählt werden und Empfehlungen zu einzelnen Fragen erarbeiten.
Diese Räte dürfen beraten. Entscheiden dürfen sie nicht. Regierung und Parlament sollen ihre Vorschläge prüfen, müssen ihnen jedoch nicht folgen. Der Bürger wird angehört. Die verbindliche Macht bleibt bei den bestehenden Organen.
Gleichzeitig legt die Sprache von Die Grünen nahe, daß die verfassungsgebenden Ambitionen nicht verschwunden sind. Sie wurden auf die Ebene der Europäischen Union verschoben. Die Partei will die EU schrittweise in eine Föderale Europäische Republik mit eigener Verfassung umwandeln. Im Programm von 2025 steht[6]: «Unsere Vision ist eine Föderale Europäische Republik mit eigener Verfassung».
Dafür soll ein europäischer Verfassungskonvent einberufen und die Vertragsgrundlage der EU verändert werden. Weder das Grundsatzprogramm noch das Programm von 2025 verbinden dieses europäische Projekt mit der Anwendung des Artikels 146 des Grundgesetzes. Für Deutschland selbst genügen der Partei punktuelle Änderungen. Der große verfassungsrechtliche Umbau ist für Europa vorgesehen.
Wie bereits in einem anderen Beitrag gezeigt wurde, bedeutet eine starke deutsche Politik für Die Grünen vor allem eine starke EU. Dieses Muster zeigt sich auch bei der Verfassung. 1994 verlangte die Partei noch eine Volksabstimmung über eine neue deutsche Verfassung. Heute baut sie das Grundgesetz nur stückweise um und plant den eigentlichen Neubau eine Ebene höher – in Europa.
Anmerkungen
- ↑ Gesetzentwurf des Abgeordneten Dr. Wolfgang Ullmann und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Entwurf eines Gesetzes zur Verfassungsreform: PDF.
- ↑ Antrag des Abgeordneten Dr. Wolfgang Ullmann und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Durchführung eines Verfassungsreferendums nach Artikel 146 des Grundgesetzes: PDF.
- ↑ 12. Wahlperiode des Deutschen Bundestages, 28. Juni 1994. Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses (6. Ausschuß): PDF.
- ↑ Grundsatzprogramm von Die Grünen «Veränderung schafft Halt»: PDF.
- ↑ Plenardebatte zum Thema „75 Jahre Grundgesetz“: bundestag.de.
- ↑ Regierungsprogramm 2025: PDF.
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