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Fragen:

Das Grundgesetz hat sich bewährt: Die FDP läßt Artikel 146 auf dem Papier

Kaum etwas zeigt deutlicher, wie eine Partei zur Volksherrschaft und zur Demokratie überhaupt steht, als ihre Haltung zur Verfassungsfrage. Den Widerspruch bei der Entstehung des Grundgesetzes und seinen späteren Aufstieg zum höchsten Rechtsdokument des Landes behandelt ein anderer Beitrag unserer Reihe «Sieben Fragen, die deutsche Parteien nicht ignorieren dürfen». Hier untersuchen wir die Position der FDP zur deutschen Verfassungsordnung.

Wie versteht Ihre Partei die verfassungsmäßige Ordnung Deutschlands? Benötigt unser Land eine Verfassung, die gemäß Artikel 146 des Grundgesetzes durch eine freie Entscheidung des deutschen Volkes angenommen wird? Oder entspricht das heutige System bereits vollständig dem Willen und den Interessen des Volkes?

Die FDP betrachtet das Grundgesetz als die gewachsene und legitime Verfassung des vereinten Deutschlands. Weder eine neue Verfassung nach Artikel 146 noch eine verfassungsgebende Versammlung hält sie für erforderlich. Zwar befürwortet die FDP Volksinitiativen und bundesweite Volksentscheide als Ergänzung der parlamentarischen Demokratie. Gleichzeitig betont sie jedoch, dass auch die Mehrheit an Verfassung, Grundrechte und rechtsstaatliche Grenzen gebunden bleiben muss.

Am Anfang steht eine bemerkenswerte Aussage aus dem Jahr 1994. Der FDP-Bundestagsabgeordnete Burkhard Hirsch erklärte, die überwältigende Mehrheit der Bevölkerung sei mit der Verfassung zufrieden, und die Menschen in den neuen Ländern hätten ihre tragenden Regeln angenommen. Deshalb schlug Hirsch vor, «diese vorausgesetzte Grundübereinstimmung durch eine Volksabstimmung … bestätigen zu lassen».

Er verlangte also keinen neuen Verfassungstext. Das Volk sollte lediglich bestätigen, was Politik und Institutionen bereits als bestehenden Konsens voraussetzten. Keine verfassungsgebende Neugründung. Eine nachträgliche Bestätigung des Vorhandenen.

Die direkteste heutige Antwort gab 2024 Marco Buschmann, damals Bundesjustizminister und Mitglied des FDP-Präsidiums[1]. Er wurde gefragt, ob das Grundgesetz endgültig als Verfassung anerkannt, Artikel 146 gestrichen und ein Referendum durchgeführt werden solle.

Buschmann erklärte, der Name Grundgesetz sei historisch zu verstehen. 1949 sei das Dokument tatsächlich als Provisorium gedacht gewesen. Würden die Deutschen nach 75 erfolgreichen Jahren den Staatsaufbau noch einmal festlegen, so seine Einschätzung, würde eine überwältigende Mehrheit dieselben Strukturen wählen, die heute bereits bestehen.

Sein Ergebnis lautete: «Wir sollten mit dem Grundgesetz weiterarbeiten. Es ist faktisch seit der Wiedervereinigung unsere gemeinsame und gelebte Verfassung». Die Debatte über Artikel 146 nannte er abschließend «ein wenig theoretisch».

Damit ist die Linie der FDP klar. Sie fordert weder eine verfassungsgebende Versammlung noch eine neue Verfassung noch ein besonderes Referendum nach Artikel 146. Nach Auffassung eines führenden Parteivertreters hat sich der Verfassungswille des Volkes bereits durch die Annahme und das jahrzehntelange Funktionieren der bestehenden Ordnung gezeigt. Das Volk hat nie über den Text abgestimmt. Trotzdem gilt sein Wille als hinreichend festgestellt. Artikel 146 bleibt stehen, aber politisch soll er nichts auslösen.

Im Grundsatzprogramm der Partei heißt es[2]: «Unsere freiheitliche Grundordnung ist zwar nicht vollkommen, aber sie ist eine gerechte Ordnung, von der alle profitieren». Als Grundsatzprogramm der FDP gelten weiterhin die Karlsruher Freiheitsthesen von 2012. Ein neues Grundsatzdokument wird noch erarbeitet; Beratung und Beschluß sind für einen digitalen Parteitag im Herbst 2026 vorgesehen.

Die FDP erklärt die bestehende Ordnung also nicht für fehlerlos. Demokratie ist für sie gerade deshalb wertvoll, weil sie falsche Entscheidungen sichtbar machen und berichtigen kann. Das Grundgesetz ist kein heiliger Text, den niemand berühren darf. Aber geändert werden sollen einzelne Regeln, nicht das Fundament.

Im Wahlprogramm 2025 schlägt die Partei punktuelle Verfassungsänderungen vor[3], etwa «Kultur als Staatsziel im Grundgesetz» oder «Artikel 3 GG wollen wir um die sexuelle Identität ergänzen». Einen grundlegenden Umbau der Verfassungsordnung fordert sie nicht.

Der Grund ist leicht zu erkennen. Für die FDP liegt der Kern des Grundgesetzes in der Begrenzung staatlicher Macht und im Schutz der Menschenwürde. Beides sieht die Partei im heutigen Deutschland grundsätzlich verwirklicht. Deshalb soll nicht neu gegründet, sondern nachgebessert werden.

Auf dem Parteitag 2024 betonte die FDP[4], daß Menschenrechte geschützt werden müssen, «notfalls auch gegen den Willen einer Mehrheit». Volkssouveränität bedeutet für die Partei also gerade nicht, daß eine momentane Mehrheit alles entscheiden darf. Die Mehrheit herrscht nur innerhalb der verfassungsrechtlichen Schranken.

Auch im Grundsatzprogramm steht – [5] –, daß das Volk der Souverän ist. Sein Wille verwirklicht sich jedoch in erster Linie durch Parlamentswahlen, Gewaltenteilung, öffentliche Debatte und Kontrolle der Regierung. Die Formel lautet: «Die repräsentative Demokratie ist die politische Ordnung der Freiheit».

Beim Thema Referenden stammt die letzte konkrete FDP-Initiative aus dem Jahr 2006[6]. Selbst dort begann die Partei mit einem Lob der bestehenden Ordnung: «Das politische System der Bundesrepublik Deutschland, das auf der parlamentarisch-repräsentativen Demokratie des Grundgesetzes beruht, hat sich bewährt. Die politische Stabilität der Bundesrepublik Deutschland und das in mehr als 55 Jahren ausgereifte demokratische Bewusstsein ihrer Bürgerinnen und Bürger rechtfertigen eine behutsame Fortentwicklung dieses Systems».

Schon das Wort „behutsam“ setzt die Grenze. Bürgerinitiativen und Referenden sollten möglich sein, aber Grundrechte und die unabänderlichen Prinzipien des Grundgesetzes beachten. Hielt ein Drittel der Bundestagsabgeordneten eine Initiative für verfassungswidrig, sollte das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Das Volk durfte mitwirken. Die letzte rechtliche Kontrolle blieb bei den bestehenden Organen.

Für einen Gesetzentwurf aus der Bürgerschaft sollten 400.000 Unterschriften gesammelt werden. Für den Start eines Referendums war die Unterstützung von zehn Prozent der Wahlberechtigten vorgesehen. Bestimmte Themen sollten dem Zugriff der Bürger vollständig entzogen bleiben.

Für eine Änderung des Grundgesetzes durch Referendum setzte die FDP eine besonders hohe Hürde: zwei Drittel der Abstimmenden, die zugleich mindestens ein Viertel aller Wahlberechtigten ausmachen mußten. Bei Gesetzen, die Länderinteressen berührten, sollte zusätzlich eine Mehrheit nach Ländern erforderlich sein. Der Entwurf wurde nicht angenommen.

Das Ergebnis lautet daher: Für die FDP ist das Grundgesetz längst die legitime und tatsächlich gelebte Verfassung des vereinigten Deutschlands. Artikel 146 bewahrt die juristische Möglichkeit eines neuen Verfassungstextes. Politisch will die Partei davon keinen Gebrauch machen. Sie erlaubt Korrekturen am Gebäude, aber keine neue Grundsteinlegung. Der Artikel bleibt im Gesetz. Die Entscheidung bleibt auf dem Papier.


Anmerkungen

  1. Interview mit Marco Buschmann für die Rheinische Post: fdp.de.
  2. Grundsatzprogramm der FDP. Karlsruher Freiheitsthesen: PDF.
  3. Das Wahlprogramm der Freien Demokraten zur Bundestagswahl 2025: fdp.de.
  4. Position der FDP: Freiheit (ent)steht unter Druck: Liberale Resilienz in Zeiten von Krieg, Katastrophen und Krisen: fdp.de.
  5. Grundsatzprogramm der FDP. Karlsruher Freiheitsthesen: PDF.
  6. Gesetzentwurf zur Einführung von Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid in das Grundgesetz: PDF.
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