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Teil 7: Justizwesen – Heute: Gewaltverbrechen hart bestrafen
9-08-2026, 14:45
von Christina Baum
Mit einem umfangreichen Regierungsprogramm sind wir bereit, Verantwortung für Sachsen-Anhalt zu übernehmen. Eine unabhängige Justiz ist das Fundament unseres Rechtsstaates – sie darf niemals zum Werkzeug politischer Interessen werden:
Justiz bedeutet Gerechtigkeit. Doch in Deutschland mangelt es zunehmend an dieser Grundvoraussetzung. Während das Justizwesen unter massiven Investitionsversäumnissen leidet, erleben wir eine wachsende politische Einseitigkeit: Gewaltbereiter Linksextremismus wird oft milder geahndet als andere Delikte, und während Bürgern wegen Meinungsäußerungen im Internet frühmorgendliche Hausdurchsuchungen drohen, verlassen verurteilte Gewalttäter die Gerichte viel zu oft auf Bewährung. Diese Schieflage untergräbt das Vertrauen der Bürger in unseren Staat.
Die AfD Sachsen-Anhalt wird die Justiz wieder zu einem echten Instrument der Gerechtigkeit machen. Wir werden durch Investitionen und neues Personal die Verfahren beschleunigen und sicherstellen, dass das Recht wieder ohne Ansehen der Person oder der politischen Gesinnung angewendet wird. Es ist Zeit, den Fokus weg von der Verfolgung regierungskritischer Meinungen und hin zur unnachgiebigen Bestrafung echter Verbrechen zu lenken. Nur eine Justiz, die das Sicherheitsbedürfnis der Bürger ernst nimmt und geltendes Recht konsequent durchsetzt, verdient ihren Namen.
Deshalb fordern wir in unserem Wahlprogramm:
„Gesetze müssen konsequent angewendet werden, insbesondere bei Rohheitsdelikten. Hier darf es keine Kuscheljustiz geben. Wir werden die Richter ermutigen, gegen den linken Ungeist jeden Mörder, Totschläger, Vergewaltiger, Einbrecher und jeden, der sich schwerer Körperverletzung schuldig gemacht hat, mit maximaler Härte zu bestrafen und den Strafrahmen voll auszuschöpfen. Die Zugehörigkeit zu einer religiösen bzw. ethnischen Gruppe oder die politische Einstellung darf ein Ermittlungsergebnis nicht beeinflussen. Erfolgreiche Ermittlungen und Präventionsmaßnahmen dürfen nicht abgebrochen oder eingeschränkt werden, weil befürchtet wird, dass in der Öffentlichkeit der unzutreffende Eindruck gruppenbezogener Diskriminierung entstehen könnte. Das darf insbesondere beim entschiedenen Vorgehen gegen Clankriminalität, religiösen Extremismus und die überproportional vorhandene migrantische Gewalt keine Rolle spielen.“
Wer sich für mehr Details interessiert, findet unser vollständiges Wahlprogramm hier:
https://afd-regierungsprogramm.de/

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