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Kann das Land Schleswig-Holstein verantworten, dass sich die Hochschulen kaputtsparen müssen?
Südschleswigsche Wählerverband 21-03-2026, 07:06
Eigentlich müssen die Hochschulen so vielen Ansprüchen gerecht werden, dass sie an Attraktivität verlieren, sobald sie versuchen zu sparen.
Jette Waldinger-Thiering zu TOP 33+34 – „Qualität von Forschung, Lehre und Transfer sichern.“ (Drs. 20/4220) und „Bericht zur Lage an den Hochschulen“ (Drs. 20/4222)
Man sollte grundsätzlich davon ausgehen, dass wenn sich mehrere Teilnehmer
an einen Tisch setzen, um miteinander Ziele und Leistungen zu vereinbaren-
dass am Ende eine Vereinbarung unterschrieben wird, mit der alle Teilnehmer arbeiten können.
Das scheint für die jüngst verhandelte Ziel- und Leistungsvereinbarung zwischen Land und Hochschulen nicht zu zutreffen. Zwar werden laut der Vereinbarung die Landesmittel für die Hochschulen nicht gekürzt und dort nicht gespart, - trotzdem ist die Finanzierung für einige Hochschulen nicht auskömmlich- wie man an den Wiederbesetzungssperren an der EUF in Flensburg und der CAU in Kiel feststellen muss. Deshalb stellt sich jetzt die Frage- wer hat den jetzt Recht? Das Ministerium, das sagt es werden genug Mittel bereit gestellt oder die Hochschulen, die sagen es reicht vorne und hinten nicht. Was läuft an den Hochschulen schief die mit den zugesicherten Mitteln nicht auskommen? Eine Antwort lautet, dass selbst wenn die Landes- und Bundesmittel gleich hoch bleiben, die Lohn- und Betriebskosten der Hochschulen enorm gestiegen sind. Besonders an der CAU schlucken die baufälligen Gebäude hohe Summen an Heiz- und Instandhaltungskosten. Die zusätzlichen Lohnkosten durch Tarifsteigerungen werden zwar vom Land bis 2029 abgedeckt. Doch die Kosten für die gestiegenen Betriebskosten müssen von der Hochschule selbst gedeckt werden. Wenn dann im Haushalt nicht genug Geld für Personal übrig ist- darf man auch kein Personal mehr einstellen.
Deshalb ist der Schritt der Wiederbesetzungssperre an den Hochschulen nachvollziehbar.
Am liebsten würden alle, dass die Hochschulen von allen Seiten Drittmittel einwerben.
Aber dafür müssen die Hochschulen mit Erfolgen und guten Rahmenbedingungen in Vorleistung gehen – eine Wiederbesetzungssperre ist keine gute Voraussetzung für Drittmittelfinanzierungen.
Was mich als SSW Abgeordnete natürlich besonders umtreibt ist die Frage- inwiefern kann die Landesregierung trotz Sparzwängen an den Hochschulen den Schutz die kleinen Institute der Minderheitensprachen sicherstellen?
Zum Beispiel läuft in der Frisistik bald eine Vertretungsstelle aus.
Diese Krankheitsvertretung umfasst eine halbe Stelle als Schreibkraft und wurde bis Juni verlängert und wäre ab Juli unbesetzt. Dies hätte allerdings zur Folge das die weiter Bearbeitung der Thesaurus des Nordfriesischen brach liegen wird. Wer entscheidet ob hier Ausnahmen gemacht werden oder nicht- welche Regeln gelten für Friesisch und Dänisch?
Auch an diesem Fall zeigt sich das Dilemma, eigentlich müssen die Hochschulen, besonders die CAU- so vielen Ansprüchen an Vielfalt und Qualität des Lehrangebots gerecht werden- dass egal wo sie versuchen zu sparen, wird die Universität als Standort an Attraktivität verlieren. Wollen wir das? Kann das Land Schleswig-Holstein verantworten, dass die Hochschulen sich kaputt sparen?
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