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Strehla: Bürgermeister greift Entscheidung über Bürgerbegehren mit Haushaltsplan politisch vor
Freie Sachsen 30-06-2026, 11:59 Kommunalpolitik

Im Vorbericht zum Haushaltsplan 2026, der zusammen mit der Haushaltssatzung am Dienstag, 30. Juni 2026, in der öffentlichen Stadtratssitzung verabschiedet werden soll, wird die Stadt Strehla bereits pauschal auf die Einnahmeerzielung durch sogenannte „Erneuerbare Energien“ festgelegt. Dort ist ausdrücklich von Verpachtung städtischer Flächen, gesetzlich garantierten Beteiligungen und Gewerbesteuern als zusätzlicher Einnahmequelle die Rede. Damit wird politisch vorweggenommen, worüber in der Sache rund um den Solarpark Strehla West – aber auch den Windpark Paußnitz – eigentlich noch gestritten wird.
Dabei hat die Stadt Strehla zuletzt mit Mehrheitsentscheidung dem Windpark Paußnitz das gemeindliche Einvernehmen verweigert – und auch die beiden Bürgerbegehren gegen den Solarpark sind, trotz der „Unzulässigkeitsentscheidungen“ der Stadt, keineswegs erledigt:
Die Widersprüche gegen die Unzulässigkeitsentscheidungen der Stadt Strehla wurden am 25. Juni 2026 beim Rechts- und Kommunalamt des Landkreises Meißen eingereicht – jeweils auch an die Stadtverwaltung Strehla.
Die wesentlichen Punkte der Widersprüche sind klar:
- Die Stadt hat keine tragfähige eigenständige Begründung geliefert.
- Der Stadtrat durfte die Entscheidung nicht einfach auf ein externes Rechtsgutachten stützen; ein privates Gutachten kann die gesetzlich vorgeschriebene eigene Entscheidung des Stadtrates nicht ersetzen.
- Es wird nicht konkret dargelegt, welche Zulässigkeitsvoraussetzung nach § 25 SächsGemO überhaupt fehlen soll.
- Gerade deshalb ist die Unzulässigkeitsentscheidung aus Sicht der Widersprüche bereits aus formellen Gründen aufzuheben.
Hinzu kommt: In den Widersprüchen wurde auch Akteneinsicht beantragt – unter anderem in die Sitzungsunterlagen, die Unterlagen zum Rechtsgutachten sowie in Haushaltsunterlagen und in Unterlagen zu den von der Stadt angenommenen möglichen Mindereinnahmen aus EEG-Beteiligung, Pachtzahlungen und Gewerbesteuer.
Unser Standpunkt bleibt:
Solange über die Bürgerbegehren und die eingelegten Widersprüche noch zu entscheiden ist, darf die Stadt im Haushaltsvorbericht nicht so tun, als sei die energiepolitische Vorentscheidung zugunsten des Solarpark-Kurses bereits gefallen. Schon alleine aus diesem Grund werden wir, die Fraktion FREIE SACHSEN im Stadtrat Strehla, dem Haushaltsplan und der Haushaltssatzung für 2026 nicht zustimmen.
Olaf Hentschel und Peter Schreiber
Fraktion FREIE SACHSEN im Stadtrat Strehla
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