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EU-Rat mit neuem Anlauf zur Vollüberwachung
29-06-2026, 18:33 Bürgerrechte, EU-Skepsis

von Thomas Oysmüller
Für viele überraschend wurde der EU-Plan, künftig alle privaten Chats zu scannen, vom EU-Parlament im März gekippt – nach langem politischen Kampf. Nur vier Monate später wird schon wieder ein neuer Anlauf gestartet. Weniger überraschend.
Kommission, EU-Bürokratie und ultra-unionistische Regierungen haben erst im März die Schlacht um die Vollüberwachung privater Chats, das Ende der Verschlüsselung und damit auch das Ende des bürgerlichen Grundrechts auf Briefgeheimnis verloren. Aber geben sie auf? Nein. Sie wollen eine Revanche.
Die EU-Botschafter haben sich am Freitag darauf geeinigt, eine vorübergehende Verlängerung des Rahmens voranzutreiben, der Plattformen wie WhatsApp und Messenger das Scannen privater Nutzerkommunikation erlaubt. Offiziell geht es darum, Material zum sexuellen Missbrauch von Kindern zu bekämpfen – und damit ein Regelwerk wiederzubeleben, das das Europäische Parlament im März beerdigt hat.
Nun kommt der Vorschlag von der zypriotischen Ratspräsidentschaft. Er zeigt das Demokratieverständnis in Brüssel. Das Parlament hat den Plan der Kommission abgelehnt, aber trotzdem soll er durchgesetzt werden.
In einem diese Woche verteilten Schreiben forderte die zypriotische Präsidentschaft die Mitgliedstaaten auf, „sorgfältig zu prüfen, ob der Rat eine Position in erster Lesung einnehmen sollte – auch wenn dies unter den derzeitigen Umständen, in denen das Europäische Parlament den Vorschlag der Kommission abgelehnt hat, ohne Präzedenzfall wäre“.
Als die Frage ins Plenum kam, stimmten 311 Abgeordnete gegen die Verlängerung der Ausnahmeregelung. Die Rechtsgrundlage für das freiwillige Scannen erlosch daraufhin im April. Weiter dazu die Datenschützer von Reclaim the Net:
Der Widerstand hält seit Jahren an: Das Auslesen der privaten Nachrichten von 450 Millionen Menschen, um einen winzigen Bruchteil von Tätern zu erwischen, behandelt die gesamte Bevölkerung als verdächtig.
Eine Studie des Europäischen Parlaments kam zu dem Ergebnis, dass es keine Möglichkeit gibt, nach diesem Material zu suchen, ohne dass die Fehlerraten so hoch sind, dass große Mengen rechtmäßiger Kommunikation erfasst werden. Auch der juristische Dienst des Rates selbst hat den Vorschlag als problematisch für das Recht auf Privatsphäre eingestuft.
Die angegebenen Fehlerraten einiger Erkennungstools liegen zwischen 13 und 20 Prozent – in einer deutschen Studie sogar bei bis zu fast 50 Prozent. Gleichzeitig war der Anteil der tatsächlich als Missbrauchsmaterial bestätigten Inhalte verschwindend gering.
Den Versuch, das März-Votum zu kippen, treibt Roberta Metsola voran, die Präsidentin des Europäischen Parlaments.
Beim Europäischen Rat am 18. Juni forderte Metsola die Staats- und Regierungschefs auf, die Übergangslösung voranzutreiben – obwohl ihre eigene Kammer sie abgelehnt hatte und obwohl ihre eigene Fraktion, die christdemokratische Europäische Volkspartei, im entscheidenden Votum dagegen gestimmt hatte.
Der Zeitpunkt macht diese Woche zu einer doppelten Belastungsprobe für die private Kommunikation in Europa. Das Manöver des Rates am Freitag läuft parallel zu den Verhandlungen über die dauerhafte CSAM-Verordnung – das langfristige „Chatkontrolle“-Gesetz. Dessen Verhandler treffen sich am Montag erneut.
Der umstrittenste Teil dieses Gesetzes würde in Ende-zu-Ende-verschlüsselte Dienste eingreifen – also in die Technik, die Nachrichten nur für Absender und Empfänger lesbar macht. Die schärfste noch verhandelte Version würde es Regierungen erlauben, eine Erkennung anzuordnen, die nicht auf konkrete Verdächtige beschränkt ist und keine richterliche Genehmigung im Vorfeld erfordert. Dazu käme eine verpflichtende Altersverifikation für Hosting- und Kommunikationsdienste.
Die Verhandler treffen sich am Montagvormittag. Bis dahin könnte es so weit sein, dass Europäer nachweisen müssen, wer sie sind, bevor sie eine private Nachricht verschicken dürfen. Wir halten Sie auf dem Laufenden.
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