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Gefallenes Briefgeheimnis: Wie die EU-Chatkontrolle durch einen Verfahrenstrick einführt

10-07-2026, 10:21

von Jochen Mitschka

Das Briefgeheimnis ist eine Errungenschaft der Aufklärung. Es entstand aus der historischen Erfahrung, dass Fürsten, Kirchen und Geheimpolizeien private Korrespondenz öffneten, um Andersdenkende zu identifizieren, zu erpressen, zu brechen. Die Antwort darauf war ein Grundrecht: Der Staat – und erst recht Private – dürfen sich nicht ungefragt Zugang zu dem verschaffen, was ein Mensch einem anderen schriftlich anvertraut. Dieses Recht steht nicht zufällig neben der Meinungs- und der Versammlungsfreiheit in den Verfassungen Europas. Es ist eine Voraussetzung für sie.

Chats und E-Mails sind nichts anderes als der Brief des 21. Jahrhunderts – nur schneller geschrieben, seltener handschriftlich, aber im Kern dieselbe Handlung: Ein Mensch vertraut einem anderen etwas an, in der berechtigten Erwartung, dass niemand sonst mitliest. Wer heute für das Scannen privater Chats stimmt, hebt exakt jenes Prinzip auf, das vor über 200 Jahren erkämpft wurde, um genau das zu verhindern. Am 9. Juli 2026 hat das EU-Parlament diesen Schritt vollzogen – nicht durch eine Mehrheit, die ihn wollte, sondern durch ein Verfahren, das eine Mehrheit dagegen unmöglich machte.

Kurze Geschichte der Chat-Kontrolle

Mai 2022: EU-Innenkommissarin Ylva Johansson legt den Entwurf der „Verordnung zur Verhütung und Bekämpfung von sexuellem Kindesmissbrauch“ (CSAR) vor, gestützt auf Art. 114 AEUV (Binnenmarktkompetenz). Der ursprüngliche Entwurf sah behördliche „Aufdeckungsanordnungen“ vor, die Anbieter zur Suche nach bekanntem und unbekanntem Missbrauchsmaterial sowie nach Grooming-Verhalten verpflichten sollten – auch in Ende-zu-Ende-verschlüsselten Diensten.

Parallel dazu läuft seit Juli 2021 eine befristete Übergangsregelung (VO 2021/1232), die Anbietern nur freiwilliges Scannen erlaubt – bekannt als „Chatkontrolle 1.0“. Genau um ihre Verlängerung ging es in der jüngsten Abstimmung, erklärt u.a. Patrick Breyer.

2022–2025: Der Trilog zur dauerhaften Verordnung („Chatkontrolle 2.0“) steckt jahrelang fest, Verschlüsselung bleibt die rote Linie – nach fünf Trilog-Runden weiterhin ohne Einigung. 2024 kündigt Deutschland an, gegen verpflichtendes anlassloses Scannen zu stimmen. 2025 schlägt die dänische Ratspräsidentschaft vor, das verpflichtende Client-Side-Scanning fallen zu lassen, dafür aber eine verpflichtende Altersverifikation einzuführen.

  1. März 2026: Das Parlament lehnt eine Verlängerung der Übergangsregelung mit 228 zu 311 Stimmen ab. Am 3. April 2026 läuft die bisherige Rechtsgrundlage aus.

7.–9. Juli 2026: Die EVP-Fraktion unter Manfred Weber bringt über ein selten genutztes Eilverfahren einen neuen Anlauf zur Wiedereinführung der freiwilligen Chatkontrolle 1.0 ein – mit einer entscheidenden verfahrenstechnischen Besonderheit, die den Ausgang de facto vorwegnahm. Zu diesem Austricksen der Demokratie mehr weiter unten. Zunächst noch einmal warum die Kritiker und die Mehrheit der Parlamentarier eigentlich das Gesetz, das durch einen Trick nun eingeführt wurde, abgelehnt hatten.

Die Argumente der Kritiker

Grundrechtlich / verfassungsrechtlich

  • Anlassloses, verdachtsunabhängiges Massen-Scannen der Kommunikation von hunderten Millionen unbescholtener Bürger verstößt gegen das Verhältnismäßigkeitsprinzip der EU-Grundrechtecharta (Art. 7, 8).
  • Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) und der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDPS) kritisierten den Entwurf bereits 2022 scharf und bekräftigten dies 2024 (BfDI).
  • Keine Ausnahme für Berufsgeheimnisträger — Ärzte, Anwälte, Seelsorger, Journalisten — vorgesehen.
  • Der Rechtsdienst des Rates kam laut Berichten zu dem Schluss, dass Teile des Vorschlags EU-Recht verletzen könnten; eine Aufhebung durch den EuGH gilt als wahrscheinlich, meldet Tuta.
  • Parallele zum Bundesverfassungsgericht, das die anlasslose Vorratsdatenspeicherung in Deutschland für unverhältnismäßig erklärt hat (Tuta).

Verschlüsselung / IT-Sicherheit

  • Client-Side-Scanning hebelt Ende-zu-Ende-Verschlüsselung faktisch aus, da Inhalte vor der Verschlüsselung direkt auf dem Endgerät analysiert werden müssten. Was dann irgendwann einmal noch weiter auf dem Endgerät „analysiert“ werden wird, mag man sich selbst ausmalen.

Wirksamkeit / Kollateralschäden

  • Hohe Fehlerquote bekannter Systeme: In Irland erwiesen sich nur 20,3 % der gemeldeten Fälle als tatsächliches Missbrauchsmaterial, 11,2 % waren explizit falsch-positiv, meldet sogar Wikipedia: Chat Control.
  • Jugendliche selbst könnten kriminalisiert werden, etwa wenn einvernehmlich geteilte Bilder als CSAM eingestuft werden.
  • Grünen-Abgeordneter Ignazio Marino: Kinder würden durch gezielte Strafverfolgung geschützt, nicht durch das Durchleuchten privater Nachrichten von Millionen Unschuldigen.
  • Der Deutsche Kinderschutzbund forderte bereits 2025 „zielgerichtete Maßnahmen statt anlassloser Massenüberwachung“.

Funktionswandel („Function Creep“)

  • Einmal aufgebaute Scan-Infrastruktur lässt sich politisch leicht auf andere Deliktsbereiche ausweiten — Terrorpropaganda, Extremismus, angebliche Desinformation. Bereits 2022 soll Europol laut einem internen Protokoll angeregt haben, entsprechende Erkennungstechnologien künftig auch für andere Kriminalitätsbereiche einzusetzen. Wenn man ein Werkzeug für die Kontrolle erschafft, wird irgendwann auch die letzte Hemmung fallen, es zu benutzen.

Lobbyismus / Interessenkonflikte

  • Recherchen von Zeit Online, Le Monde und Balkan Insight zeigten die Rolle der von Ashton Kutcher mitgegründeten Organisation Thorn, die gleichzeitig als Kinderschutz-NGO auftritt und mit „Safer“ eine kommerzielle Scan-Technologie vermarktet.
  • Thorn zahlte laut Recherchen allein 2022 über 600.000 Euro an die Lobbyagentur FGS Global; das Netzwerk ECLAG erhielt seit 2019 Millionen von der Oak Foundation, liest man ebenfalls in exxpress.

Verfahren / Demokratie (speziell zur jüngsten Abstimmung)

  • Der Zeitpunkt kurz vor der Sommerpause, wenn viele Abgeordnete bereits abwesend sind, wird als bewusste Ausnutzung der Geschäftsordnung kritisiert.
  • Martin Sonneborn wies die Parlamentspräsidentin öffentlich darauf hin, dass das Vorgehen „gegen die Geschäftsordnung des EU-Parlaments“ verstoße.
  • Sonneborn und Sibylle Berg forderten Parlamentspräsidentin Metsola schriftlich auf, das Dringlichkeitsverfahren nicht zuzulassen, da es in zweiter Lesung unzulässig sei und Abgeordneten die Zeit nehme, die nötige Mehrheit zu organisieren.
  • Weitere verfassungsrechtliche Einwände (Tichys Einblick): Die Initiative kam aus dem Parlament selbst, obwohl in der EU nur die Kommission Gesetzesinitiativen einbringen kann.
  • Die zuständige Berichterstatterin des Parlaments selbst sprach von einem „unlauteren Manöver“.
  • Fabio De Masi (BSW) nach der Abstimmung: „Es wird abgestimmt, bis das Ergebnis passt“.

Die Abstimmung vom 9. Juli 2026 — die Zahlen

Am Dienstag, 7. Juli, stimmte das Parlament mit 331 zu 304 Stimmen (11 Enthaltungen) dafür, den Antrag im Eilverfahren überhaupt zur Abstimmung zu stellen. Damit galt für die eigentliche Sachabstimmung am Donnerstag: Nur eine absolute Mehrheit von 361 Abgeordneten gegen den Antrag hätte ihn scheitern lassen. Tatsächlich votierten 314 Abgeordnete für die Ablehnung der Chatkontrolle und 276 dagegen — eine reguläre Mehrheit gegen die Chatkontrolle, aber keine ausreichende.

Zusammenfassung: Der digitale Brief ist nicht mehr geheim

Was am 9. Juli im EU-Parlament geschah, ist keine Gesetzgebung – es ist deren Unterlaufung mit den Mitteln der Geschäftsordnung. 314 Abgeordnete stimmten gegen die Chat-Kontrolle, 276 dafür. Eine Mehrheit im eigentlichen, im demokratischen Sinne des Wortes. Doch weil die Hürde für eine Ablehnung bei 361 aktiven Gegenstimmen lag – und nicht etwa bei einer einfachen Mehrheit der Anwesenden –, entschied am Ende nicht, wer dagegen war, sondern wer fehlte. Wer im Urlaub war, auf Dienstreise, oder schlicht nicht im Plenarsaal saß, stimmte de facto für die Aufhebung des digitalen Briefgeheimnisses – ohne es zu wollen, ohne es zu wissen, ohne je dafür gestimmt zu haben. Das ist kein Nebeneffekt der Geschäftsordnung.

Das war der Plan.

Der Coup

Roberta Metsola und die EVP-Fraktion um Manfred Weber haben mit chirurgischer Präzision den einen Moment im Kalender gewählt, an dem die Abwesenheitsquote am höchsten und der Widerstand am schwächsten organisierbar ist: kurz vor der Sommerpause, während halb Europa auf die Fußball-Weltmeisterschaft schaut und die andere Hälfte die Koffer packt. Selbst die eigene Berichterstatterin des Parlaments nannte es ein „unlauteres Manöver“.

Wer angesichts dessen den abwesenden Abgeordneten Arbeitsverweigerung vorwirft, wie auch der Autor dieses Artikel tat, mag dann doch Symptom mit Ursache verwechseln. Man kann einem Parlament nicht vorwerfen, sich nicht ausreichend gegen ein Verfahren gewehrt zu haben, das eigens darauf ausgelegt war, seine Wehrfähigkeit zu unterlaufen.

Die eigentliche Arbeitsverweigerung liegt bei jenen, die eine bereits zweimal abgelehnte Regelung so lange neu zur Abstimmung stellen, bis das gewünschte Ergebnis durchrutscht – „abgestimmt, bis das Ergebnis passt“, wie es der Abgeordnete Fabio De Masi treffend zusammenfasste. „Unsere Demokratie“ stellen Kritiker sarkastisch fest.

Bezeichnend ist, was in der Berichterstattung über diesen Coup fehlt: die kommerziellen Interessen im Hintergrund der Kampagne für eine dauerhafte Chatkontrolle, die belegten Fehlerquoten der bereits eingesetzten Scan-Systeme von über zehn Prozent Falsch-Positiven, und die unbequeme Tatsache, dass eine Infrastruktur, die heute nach Missbrauchsdarstellungen sucht, morgen per Verordnungsänderung nach allem anderen suchen kann, was eine jeweilige Mehrheit für unerwünscht hält. Diese Fragen bleiben nach dem 9. Juli so unbeantwortet wie zuvor.

Entschieden ist damit vorerst nur die Rückkehr der „freiwilligen“ Chatkontrolle 1.0 bis 2028. Die eigentliche Schlacht – um die dauerhafte CSA-Verordnung mit ihrer Frage nach verpflichtendem Client-Side-Scanning und dem endgültigen Ende der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung – steht noch aus, im Trilog zwischen Parlament, Rat und Kommission. Der 9. Juli war nicht das Ende dieser Geschichte. Er war die Generalprobe dafür, wie man eine demokratische Mehrheit aushebelt, ohne sie formal zu brechen.

Bild: Screenshot eines Videos von Sonnenborn zur Chatkontrolle

Link zur Originalveröffentlichung.

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