Auf unserer Website gibt es keine Cookies und keine Web-Analyse.
Gemeinde Bozen: Wieder einsprachige Warn- und Hinweisschilder in der Reschenstraße
Südtiroler Heimatbund 11-03-2026, 13:44 language
Warum kontrolliert die Gemeinde Bozen nicht die Zweisprachigkeitsbestimmungen bei der Beschilderung der von ihr genehmigten Baustellen? So wurden für die Renovierung einer Tankstelle in der Reschenstraße 18 wieder nur einsprachige Warn- und Hinweisschilder angebracht.

Bauherr ist die ENILIVE SPA in Rom. Diese wird vielleicht nicht wissen, dass in Südtirol laut Autonomiestatut die Zweisprachigkeitspflicht vorgeschrieben ist. Da aber die Arbeiten bis 28. Juni, also weitere 15 Wochenandauern werden, sollte die Gemeinde unbedingt auf eine zweisprachige Beschilderung bestehen, wie sie ja auch vom Gesetz vorgeschrieben ist. Dabei ist laut Gesetz die deutsche Sprache in der gleichen Schriftgröße Pflicht!
Auch eine Firma in Rom wie die ENILIVE müsste sich vor Baubeginn über die verschiedenen Vorschriften, zu der auch die Zweisprachigkeitspflicht gehört, informieren. Die diesbezüglichen Gesetze müssten selbstverständlich auch der Verantwortlichen der Bauarbeiten vor Ort, die ihr Büro in der Dreiheiligengasse 23 in Bozen hat, bestens bekannt sein.
Der Südtiroler Heimatbund weist darauf hin, dass die Missachtung von Zweisprachigkeitsbestimmungen laut D.P.R. vom 15.07.1988 Nr. 574 strafbar ist. Der SHB hat bereits die Stadträtin für Mobilität, Frau Johanna Ramoser, über die einsprachigen Warnhinweise in Kenntnis gesetzt.
Zudem wird der Südtiroler Heimatbund auch dem Regierungskommissariat eine Sachverhaltsdarstellung übermitteln und die Regierungskommissärin darum ersuchen, die vorgesehene Strafe im Höchstausmaß von 2.500 Euro auszustellen. Solange die Missachtung von Zweisprachigkeitsbestimmungen in Südtirol nicht entsprechend geahndet werden, wird sich sonst auch nichts ändern!
Roland Lang
Obmann des Südtiroler Heimatbundes
Die Tatsache, dass sich der Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion über deutsches Recht hinwegsetzt und ein Gesetz bricht, für das er selbst votiert hat, kann man als blanken Hohn oder zutiefst arrogante Heuchelei verstehen. Unstrittig ist nur, dass sie einen sofortigen Rücktritt unabdingbar macht, und zwar einen Rücktritt von allen politischen Ämtern
Weiterlesen„Aufgrund der Komplexität einer Essstörung müssen Betroffene multiprofessionell und von echten Spezialisten beraten und behandelt werden. Aber eine Anlaufstelle, an der spezialisierte Ärzte, Therapeutinnen, Ökotrophologen und weitere Fachrichtungen ganzheitlich behandeln, gibt es gar nicht.“
Michael Schunck zu TOP 36 - Bericht zu Essstörungen in Schleswig-Holstein (Drs. 20/4089)
Die gewollte Invasion: Wie Deutschland zum Labor der eigenen Zerstörung wurde
WeiterlesenDiese Ansage musste raus: Wer sich diese Frechheit anschaut, wird das verlogene Spiel erkennen!
WeiterlesenIn diesem Video spricht Alex über eine Auswanderung nach Georgien.
WeiterlesenFraktionschef der Unionsfraktion, Jens Spahn, wird Vater – mithilfe einer Leihmutter in den USA, obwohl Leihmutterschaft in Deutschland verboten ist. Spahn hatte sich als Gesundheitsminister noch klar gegen Leihmutterschaft ausgesprochen und vor möglichen Folgen für das Kind gewarnt.
WeiterlesenUnsere Häfen sind keine lokalen Nebenprojekte, sondern strategische Infrastruktur – für Wirtschaft, Energiewende, Tourismus und Sicherheit. Einen Hafeninfrastrukturfonds müssen wir umsetzen statt prüfen.
Werden Sie Teil unserer Community in den sozialen Netzwerken
Durch wessen Augen sieht Deutschland die Welt – und wer bestimmt, was als deutsches Interesse gilt? Sieben Parteien, eine Frage – und sieben sehr unterschiedliche Vorstellungen davon, was deutsche Souveränität heute überhaupt bedeutet. Der Vergleich zeigt: Gestritten wird längst nicht nur darüber, wie selbständig Deutschland ist. Umstritten ist bereits, wer im entscheidenden Augenblick das letzte Wort haben soll – Berlin, Brüssel oder das Bündnis.
Am 6. September könnte Sachsen-Anhalt zum politischen Testfall für die Bundesrepublik werden. Die AfD liegt in den Umfragen bei über 40 Prozent, und die Möglichkeit einer von ihr geführten Landesregierung ist längst nicht mehr theoretisch. Doch während die Wähler noch nicht abgestimmt haben, bereiten sich Berlin und andere Länder bereits auf genau diesen Fall vor: Wie gehen staatliche Institutionen mit einer demokratisch legitimierten Landesregierung um, der sie politisch und sicherheitspolitisch womöglich nicht zu vertrauen bereit sind?
In Thüringen geht es längst nicht mehr nur um Mario Voigts Doktortitel oder um den öffentlichen Schlagabtausch zwischen Sahra Wagenknecht und Björn Höcke. Der Konflikt berührt eine grundsätzlichere Frage: Wer bestimmt in einer parlamentarischen Demokratie, welche Mehrheiten politisch zulässig sind – die Wähler oder die Parteizentralen? Im Zentrum stehen vier Akteure, vier Interessen und eine Parteienordnung, die zunehmend mit ihren eigenen Abgrenzungsregeln in Konflikt gerät.