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Liebe Leserinnen und Leser,
Patria Germania steht für einen verantwortungsvollen Patriotismus, der Freiheit, Rechtsstaatlichkeit und demokratische Ordnung miteinander verbindet. Wir sind überzeugt: Eine lebendige Demokratie braucht offene Debatten, kritisches Denken und den Mut, auch schwierige Fragen anzusprechen.
Wir analysieren politische Entwicklungen, hinterfragen Entscheidungen und widmen uns Themen, die in der öffentlichen Diskussion häufig zu wenig Raum erhalten. Gemeinsam mit unseren Lesern suchen wir nach Antworten für eine starke, freiheitliche und demokratische Gesellschaft.
Patria Germania versteht sich als Plattform für Menschen, die Verantwortung übernehmen, über die Zukunft unseres Landes nachdenken und sich mit eigenen Ideen an der gesellschaftlichen Debatte beteiligen möchten. Wir freuen uns über Beiträge von Autoren, die nicht nur kritisieren, sondern auch nach Lösungen suchen und sich für die Zukunft unserer Heimat engagieren.
Wir laden alle ein, die mit Sachlichkeit, Verantwortungsbewusstsein und eigenen Ideen zur Gestaltung der Zukunft unseres Landes beitragen möchten.
Am 4. und 5. Juli findet in Erfurt der Bundesparteitag der AfD statt. Verschiedene linke Gruppierungen und das Aktionsbündnis „Widersetzen“ haben angekündigt, Zufahrtswege zu blockieren und die Durchführung des Parteitages gezielt zu behindern. Das Bündnis hat zudem öffentlich erklärt, sich über behördlich angeordnete Versammlungsverbote hinwegsetzen zu wollen.
BÜNDNIS DEUTSCHLAND verurteilt dieses Vorgehen auf das Schärfste.
Paukenschlag: Die Freien Sachsen haben am heutigen Tag juristische Schritte gegen das angebliche Ergebnis der Oberbürgermeisterwahl von Aue-Bad Schlema eingeleitet und die Wahl offiziell angefochten. Vor knapp zwei Wochen siegte Stefan Hartung nach Auszählung der Urnenwahllokale mit etwa 53 % gegen den CDU-Kontrahenten, doch nach den Briefwahl-Stimmen lag dieser plötzlich denkbar knapp vorne. Bereits unmittelbar nach dem Wahlabend gab es Hinweise auf diverse Unregelmäßigkeiten und Gesetzesverstöße.
Der Südtiroler Schützenbund steht hinter der bestraften Bäuerin
Die Verteidigung rügt unter anderem einen unzulässigen Eingriff in die Meinungsfreiheit. Die Verhandlung findet am Mittwoch, den 27. Mai 2026 um 10.10 Uhr vor dem Friedensgericht Brixen statt.
BOZEN/VINTL – Gegen die Verwaltungsstrafe von 430 Euro, welche die Carabinieri-Station Vintl einer Landwirtin wegen des Schriftzugs „TIROL“ auf ihrer Wiese auferlegt haben, ist Rekurs eingebracht worden. Die Beschwerde nach Art. 204-bis der Straßenverkehrsordnung wurde von Rechtsanwalt Nicola Canestrini beim Friedensgericht Brixen eingereicht.
Sieben Fragen, die deutsche Parteien nicht ignorieren dürfen
Wir haben beschlossen, den führenden deutschen Parteien sieben Fragen über Deutschland zu stellen und nach ihren Antworten zu suchen. Auf dieser Seite veröffentlichen wir die Beiträge unserer Artikelreihe.
Die WerteUnion Niedersachsen kritisiert die Berichterstattung der Neue Osnabrücker Zeitung über die Initiative Omas gegen Rechts als politisch einseitig und journalistisch unvollständig. Der betreffende Beitrag des NOZ-Redakteurs Jean-Charles Fays übernimmt weitgehend die Selbstbeschreibung der Initiative und verzichtet auf eine kritische Distanz, wie sie von einem regionalen Leitmedium zu erwarten wäre.
Nach dem linken Anschlag auf das Berliner Stromnetz, der bereits ein Todesopfer gefordert hat, ist für BÜNDNIS DEUTSCHLAND (BD) die Unfähigkeit des Berliner Senats und des Bezirksamts Steglitz-Zehlendorf nicht mehr zu überbieten. „Hier hilft nur noch die politische Abrissbirne“, sagt der stellvertretende Parteivorsitzende Carsten Schanz.
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Braucht Deutschland eine nationale Befreiungsbewegung? Teil 6 untersucht die These, die Bundesrepublik sei bis heute nicht vollständig souverän, und stellt die „Bürgerbewegung für Recht und Freiheit e. V.“ Im Mittelpunkt stehen die Nachkriegsordnung, das Grundgesetz und die Frage, ob sich aus den angeführten völkerrechtlichen Argumenten ein anerkannter Status bei den Vereinten Nationen ableiten lässt.
Was ist eine nationale Befreiungsbewegung, und wer entscheidet über ihre Legitimität? Im Nahostkonflikt berufen sich sowohl der Zionismus als auch die PLO auf das Recht auf Selbstbestimmung. Teil 5 untersucht, wie unterschiedlich Befreiungsansprüche begründet werden und welche Rolle dabei politische Interessen und internationale Anerkennung spielen.
Von Südafrika und Namibia über die Westsahara bis nach Vietnam und Nicaragua: Befreiungsbewegungen kämpften gegen Kolonialherrschaft, Apartheid und politische Unterdrückung. Teil 4 zeigt, wie unterschiedlich ihre Ziele, Strategien und internationale Anerkennung waren – und warum ihr Status bis heute umstritten sein kann.