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Krieg ist grundsätzlich ein rechtlicher Zustand. Krieg bedeutet nicht, daß ständig geschossen wird oder anderweitig Kampfhandlungen ausgeführt werden müssen. Im Kriegszustand sind jedoch Dinge legal, die normalerweise in Friedenszeiten illegal sind und bestraft werden, wie beispielsweise das Zerstören von Sachwerten oder das absichtliche Verletzen / Töten von Menschen.
Das NATO-Truppenstatut-Zusatzabkommen zeigt bis heute: Fremde Truppen genießen in Deutschland Sonderrechte, die mit voller Souveränität nur schwer vereinbar sind. Trotz Reformen bleibt die Kernproblematik bestehen – Deutschland ist militärisch und sicherheitspolitisch bis heute vertraglich eingebunden.
Ein freies Bayern braucht keine Interventionsarmee. Es braucht eine Verteidigung, die aus der Gesellschaft herauswächst.
Die Frage ist nicht neu, aber sie wird selten gestellt: Wie würde ein souveränes Bayern seine territoriale Sicherheit organisieren? Nicht als Anhängsel eines Bündnissystems, das seine eigenen Interessen verfolgt. Nicht als Abnehmer von Sicherheit, die andere produzieren. Sondern aus eigener Kraft, mit eigener Verantwortung, nach eigenen Prinzipien.
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Durch wessen Augen sieht Deutschland die Welt – und wer bestimmt, was als deutsches Interesse gilt? Sieben Parteien, eine Frage – und sieben sehr unterschiedliche Vorstellungen davon, was deutsche Souveränität heute überhaupt bedeutet. Der Vergleich zeigt: Gestritten wird längst nicht nur darüber, wie selbständig Deutschland ist. Umstritten ist bereits, wer im entscheidenden Augenblick das letzte Wort haben soll – Berlin, Brüssel oder das Bündnis.
Am 6. September könnte Sachsen-Anhalt zum politischen Testfall für die Bundesrepublik werden. Die AfD liegt in den Umfragen bei über 40 Prozent, und die Möglichkeit einer von ihr geführten Landesregierung ist längst nicht mehr theoretisch. Doch während die Wähler noch nicht abgestimmt haben, bereiten sich Berlin und andere Länder bereits auf genau diesen Fall vor: Wie gehen staatliche Institutionen mit einer demokratisch legitimierten Landesregierung um, der sie politisch und sicherheitspolitisch womöglich nicht zu vertrauen bereit sind?
In Thüringen geht es längst nicht mehr nur um Mario Voigts Doktortitel oder um den öffentlichen Schlagabtausch zwischen Sahra Wagenknecht und Björn Höcke. Der Konflikt berührt eine grundsätzlichere Frage: Wer bestimmt in einer parlamentarischen Demokratie, welche Mehrheiten politisch zulässig sind – die Wähler oder die Parteizentralen? Im Zentrum stehen vier Akteure, vier Interessen und eine Parteienordnung, die zunehmend mit ihren eigenen Abgrenzungsregeln in Konflikt gerät.