Auf unserer Website gibt es keine eigenen Cookies und keine Web-Analyse.
Wir sammeln grundsätzlich keine Daten über unsere Leser.
Ausnahme: Bei den eingebetteten YouTube-Videos entscheiden Sie
selbst per Klick, ob Sie Daten freigeben möchten.
Details hierzu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Thüringen: Spahn will Björn Höcke per Trick von der Wahl ausschließen | NIUS Live

13-07-2026, 22:00

Statt eines Verbots der gesamten AfD bringt CDU-Fraktionschef Jens Spahn nun eine andere Idee ins Spiel: Einzelnen AfD-Politikern soll das passive Wahlrecht entzogen werden, allen voran Thüringens Landeschef Björn Höcke. Konkret hieße das: Höcke dürfte sich nicht mehr zur Wahl stellen lassen. Ganz neu ist der Vorstoß nicht. Schon vor rund einem Monat hatte Ex-SPD-Finanzminister Peer Steinbrück im Podcast von BILD-Reporter Paul Ronzheimer eine ähnliche Idee geäußert und dabei explizit „Herrn Höcke" als Beispiel genannt.

Bei NIUS Live analysieren wir, was diese Debatte für die Demokratie bedeutet. Das geltende Recht sieht den Verlust der Wählbarkeit nämlich nur nach einer rechtskräftigen Verurteilung zu mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe vor, entschieden von einem unabhängigen Gericht. Nicht wegen einer politischen Meinung, sondern wegen einer nachgewiesenen Straftat.

Hinzu kommt, dass in Niedersachsen bereits mehrere AfD-Kommunalpolitiker vom Verfassungsschutz überprüft werden, bevor sie überhaupt zur Kommunalwahl antreten dürfen.

Zusätzlich Zündstoff liefern Äußerungen von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier, der mit Blick auf die Landtagswahlen im Osten davon spricht, dass Teile der Bevölkerung nicht mehr „links oder rechts", sondern „gegen das System der Demokratie" wählen würden. Für die geforderte Überparteilichkeit des Amtes reiche das nicht mehr aus, so Steinmeier. Es ist eine Aussage, die in der Runde als Verlassen der eigentlich vorgesehenen, neutralen Rolle des Bundespräsidenten kritisiert wird.

Was steckt wirklich hinter den Plänen gegen Höcke, warum wird ausgerechnet jetzt über Wahlrechtsentzug diskutiert?

Bei NIUS Live sprachen die stellv. NIUS-Chefredakteurin Pauline Voss, NIUS-Reporter Julius Böhm und Reporter-Legende Waldi Hartmann mit Moderator Alex Purrucker über das Thema.
Ähnliche Nachrichten

Unser Beitrag über den „Thüringer Knoten“ hat eine lebhafte Diskussion ausgelöst. Unter den Zuschriften mit sehr unterschiedlichen Bewertungen erreichte uns auch eine Reaktion der AfD-Bundestagsabgeordneten Dr. Christina Baum. Sie zieht aus der politischen Lage in Thüringen eine klare Konsequenz: Nicht Koalitionsarithmetik und Brandmauern dürften am Ende darüber entscheiden, wer regiert, sondern der Wille der Wähler.

Weiterlesen

Wie westliche Politiker Unterstützung signalisieren – und damit Frieden systematisch verhindern, und Deutschland an vorderster Front dabei ist.

Weiterlesen

Neue Zahlen aus dem Bundesinnenministerium sorgen für Aufsehen: Rechnerisch werden in Deutschland täglich acht Bahn-Beschäftigte körperlich angegriffen. Ein genauer Blick auf die Statistik zeigt jedoch, dass die kursierende Zusammenfassung – „acht Angriffe pro Tag auf Bahn-Mitarbeiter und Bundespolizisten“ – zwei getrennte Datensätze vermischt und damit ein irreführendes Bild zeichnet.

Weiterlesen

Die „Brandmauer“ zur AfD bröckelt nicht von außen, sondern von innen. Warum verliert Friedrich Merz die Kontrolle über die Partei und wie werden Journalisten zum Druckmittel im Kampf um die Zukunft des deutschen Konservatismus?

Weiterlesen

In Niedersachsen sollten flächendeckend AfD-Politiker von der Kommunalwahl ausgeschlossen werden – doch das System ist aufgeflogen. 

Weiterlesen

Der Südtiroler Schützenbund steht hinter der bestraften Bäuerin

Die Verteidigung rügt unter anderem einen unzulässigen Eingriff in die Meinungsfreiheit. Die Verhandlung findet am Mittwoch, den 27. Mai 2026 um 10.10 Uhr vor dem Friedensgericht Brixen statt.

BOZEN/VINTL – Gegen die Verwaltungsstrafe von 430 Euro, welche die Carabinieri-Station Vintl einer Landwirtin wegen des Schriftzugs „TIROL“ auf ihrer Wiese auferlegt haben, ist Rekurs eingebracht worden. Die Beschwerde nach Art. 204-bis der Straßenverkehrsordnung wurde von Rechtsanwalt Nicola Canestrini beim Friedensgericht Brixen eingereicht.

Weiterlesen

MERZ hat mehr Probleme als ein Teenager Pickel im Gesicht! Sogar seine PERSONALUMSTELLUNG wird zum FIASKO! 

Weiterlesen

Der Wahlkampf in Sachsen-Anhalt eskaliert: Ein SPD-Video vergleicht den Erfolg der AfD mit einer tödlichen Flut. Außerdem geraten Feuerwehrleute nach einem Foto mit AfD-Spitzenkandidat Ulrich Siegmund unter Druck. Drohen politische Konsequenzen wegen einer mutmaßlichen Nähe zur AfD?

Weiterlesen
Souveränität beginnt mit der Fähigkeit, Nein zu sagen

Durch wessen Augen sieht Deutschland die Welt – und wer bestimmt, was als deutsches Interesse gilt? Sieben Parteien, eine Frage – und sieben sehr unterschiedliche Vorstellungen davon, was deutsche Souveränität heute überhaupt bedeutet. Der Vergleich zeigt: Gestritten wird längst nicht nur darüber, wie selbständig Deutschland ist. Umstritten ist bereits, wer im entscheidenden Augenblick das letzte Wort haben soll – Berlin, Brüssel oder das Bündnis.

Wenn der Wähler die „Falschen“ wählt: Sachsen-Anhalt und die Grenzen der Demokratie

Am 6. September könnte Sachsen-Anhalt zum politischen Testfall für die Bundesrepublik werden. Die AfD liegt in den Umfragen bei über 40 Prozent, und die Möglichkeit einer von ihr geführten Landesregierung ist längst nicht mehr theoretisch. Doch während die Wähler noch nicht abgestimmt haben, bereiten sich Berlin und andere Länder bereits auf genau diesen Fall vor: Wie gehen staatliche Institutionen mit einer demokratisch legitimierten Landesregierung um, der sie politisch und sicherheitspolitisch womöglich nicht zu vertrauen bereit sind?

Der Thüringer Knoten: Vier Akteure und die Grenzen der Brandmauer

In Thüringen geht es längst nicht mehr nur um Mario Voigts Doktortitel oder um den öffentlichen Schlagabtausch zwischen Sahra Wagenknecht und Björn Höcke. Der Konflikt berührt eine grundsätzlichere Frage: Wer bestimmt in einer parlamentarischen Demokratie, welche Mehrheiten politisch zulässig sind – die Wähler oder die Parteizentralen? Im Zentrum stehen vier Akteure, vier Interessen und eine Parteienordnung, die zunehmend mit ihren eigenen Abgrenzungsregeln in Konflikt gerät.