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Kommentar zum Beitrag des völkerrechtlichen Gutachtens von Volker Ludwig
31-07-2026, 05:53
Das Gutachten von Volker Ludwig können Sie unter folgendem Link einsehen: Völkerrechtliches Gutachten zur aktuellen Situation in Deutschland
von Axel Hädicke
Festzustellen ist, dass dieses Gutachten eine nüchterne Bewertung des völkerrechtlichen Zustandes unserer Nation, vorrangig in der Nachkriegszeit zum 2. WK, beinhaltet.
Die Recherche beinhaltet gut Quellen bezogen, die De-Legitimierung des Mehrheitsparteien -Apparates dieser Nachkriegsordnung und entzieht im jegliche Rechtsgrundlage.
Eine Veranschaulichung der Mittel der Umsetzung des Unrechts der Parteien Oligarchie beschreibt der Autor in „Glaubhaftmachung durch Umsetzung“.
Übersetzen könnte man das mit dem Wort Willkür. Danach haben wir es mit einer willkürlichen Handlungsweise eines außer Kontrolle geratenen Besatzungsregimes zu tun, welches ohne Rechtsbindung fungiert.
Bedauerlicher Weise enthält das Gutachten nach meinem Verständnis nur einen Teil der Medaille der Umstände.
Vollumfänglich hingegen, müsste die völkerrechtliche Gesamtsituation der Ausgangslage des vorherrschenden Unrechts in Betracht gezogen werden.
Dafür müssten die Verhältnisse des Status quo ante bellum, die internationalen Verhältnisse der Einflussnahme ab 1871 und die Rechtsbrüche um die Wirren des Staatsstreiches von 1918 unter Einflussnahme von „Parteien“ seit dem Eizug in die Parlamente, mit in die Berichterstattung einfließen, welche die usurpierte Macht der Alliierten unter Zuhilfenahme der „Parteien“ zelebriert.
Die Gesamtbetrachtung würde ein neues Bild von den „Parteien“, als auch der Kriegsgegner zeichnen.
Indem ein Verständnis erzeugt wird, gemessen an der historischen Betrachtung der „Parteien“ -Beteiligung an „Regierungen" in unseren Breiten.
Es entstünde der Eindruck das Partikularinteressen Vertreter aus nicht rechtsfähigen Vereinen die Beteiligung an einer Staatlichkeit zu untersagen ist, da über diese weder Nutzen noch Mehrwert für die Bevölkerung zu generieren ist.
Eine souveräne Staatlichkeit kann nur über nicht beeinflussbare Gremien erfolgen, welche die Einflussnahme grundsätzlich ausschließen. Parteien sind nicht in der Lage, diese Voraussetzung zu erfüllen.
Volker_Ludwig_Voelkerrechtliches_Gutachten_zur_aktuellen_Situation.pdf
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