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Pflicht-Deutschtest für Vierjährige: Diagnose ja, Förderung fraglich

13-07-2026, 10:21

von Jochen Mitschka

Karin Prien will in Deutschland noch vor der Sommerpause ein bundesweites Sprachtest-Gesetz durchs Kabinett bringen. Was fehlt, ist nicht die Diagnose – sondern das Personal, das die Ergebnisse in Förderung übersetzen soll. Jeder weiß, dass eine gemeinsame Sprache die Voraussetzung für Dialog und damit für friedliches Zusammenleben ist.

Bundesbildungsministerin Karin Prien (CDU) will noch vor der Sommerpause einen Gesetzentwurf für verpflichtende Sprachtests aller Vierjährigen durchs Kabinett bringen. Das kündigte sie bei der Vorstellung des nationalen Bildungsberichts an – Ziel sei, nach dem „drastischer Ausbau der Kitas“ nun die Qualität in den Fokus zu rücken.

Was der Gesetzentwurf sagt

Rechtsgrundlage ist das im Koalitionsvertrag von Union und SPD vereinbarte Qualitätsentwicklungsgesetz (QEG). Formal ist dort vage von „Sprach- und Entwicklungsdiagnostik“ die Rede, praktisch geprüft werden Wortschatz, Satzbau und Sprachverständnis auf Deutsch – unabhängig von der Erstsprache des Kindes. Als bundesweite Vorbilder gelten Bayerns Verfahren SELDAK/SISMIK und Hamburgs HAVASE. Auch ein deutschsprachig aufwachsendes Kind landet bei Auffälligkeiten im Test im verpflichtenden Vorkurs, genau wie ein Kind mit anderer Erstsprache.

Nach Aussage Priens gegenüber CORRECTIV soll das Gesetz noch 2026 verabschiedet werden und zum 1. Januar 2027 in Kraft treten. Offen ist laut Prien selbst noch die langfristige Finanzierung: „Ich ringe darum, wie langfristig dieses Gesetz finanziert werden kann.

Was offiziell nicht erklärt wird

Die im Internet als Kritik vorgebrachte Zahl von über 100.000 fehlenden Erzieherinnen und Erziehern für 2026 lässt sich bestätigen – sie deckt sich mit mehreren unabhängigen Quellen. Die Prognos-Studie im Auftrag des Bundesfamilienministeriums geht davon aus, dass bis 2030 rund sogar 199.000 Fachkräfte fehlen werden; die Bertelsmann-Stiftung kam in einer früheren Berechnung sogar auf bis zu 230.000.

Nur 13,7 Prozent der Kitas erreichen die wissenschaftlich empfohlene Personalausstattung, 21,2 Prozent arbeiten mit höchstens 60 Prozent des nötigen Personals. Sprachförderung ist ausgerechnet der Bereich, der bei Personalmangel zuerst gestrichen wird. Ein Gesetz, das zuverlässig feststellt, wer Förderung braucht, bleibt damit strukturell auf halbem Weg stehen, solange die zweite Hälfte – das Personal – nicht mitgedacht wird.

Ansätze, mit denen die Lücke geschlossen werden könnte, finden sich in der Prognos-Studie und bei Fachverbänden: internationale Anwerbung und Anerkennung ausländischer Abschlüsse (etwa über die Beratungsstelle „Kompass Erziehungsberufe), der Ausbau der praxisintegrierten, vergüteten Ausbildung, erleichterte Quereinstiege, bessere Bezahlung und Arbeitsbedingungen zur Bindung vorhandenen Personals sowie – deutlich unpopulärer – eine Absenkung des Personalschlüssels. Jede dieser Optionen ist selbst mittelfristig angelegt; keine schließt die Lücke bis zum geplanten Inkrafttreten 2027.

Offene Fragen

Wenn schon jetzt in über 80 Prozent der unterbesetzten Kitas Sprachförderung ganz oder teilweise ausfällt – wer soll dann ab 2027 die zusätzlich diagnostizierten Förderkinder betreuen? Und: Bayern führte seine Testpflicht erst im März 2025 ein, also mit gerade einmal einem Jahr Erfahrung, während Hamburg seit 2005/06 testet. Auf welcher Evidenzbasis wird ein bundesweiter Standard aus einem derart jungen bayerischen Modell abgeleitet – und warum nicht aus dem zwei Jahrzehnte alten Hamburger?

Eine weitere, selten gestellte Frage: Wird die Diagnose zur symbolischen Politik, wenn die Ressourcen für die Konsequenz fehlen? Ein Pflichttest ohne gesichertes Förderangebot verlagert das Problem lediglich von der Unsichtbarkeit (kein Test) in die Dokumentation (Test ohne Wirkung) – ohne dass sich an der Lebensrealität der Kinder etwas ändert.

Was nicht berichtet wird

Ein Blick über den Tellerrand zeigt, wie unterschiedlich Sprachpolitik in gesellschaftlich sensiblen Kontexten wirken kann. In Namibia, einem Vielvölkerstaat mit rund 30 Sprachen und Dialekten, ist Englisch seit der Unabhängigkeit 1990 verfassungsrechtlich als Amtssprache verankert und von der ersten Schulklasse an Pflichtfach – obwohl Englisch von keiner der großen einheimischen Volksgruppen als Muttersprache gesprochen wird.

Die Entscheidung war bewusst politisch: Da sowohl Afrikaans als auch Deutsch kolonial vorbelastet waren und keine der zahlreichen namibischen Sprachen einer einzelnen Volksgruppe gegenüber einer anderen bevorzugt werden sollte, fiel die Wahl auf eine neutrale, im Land historisch nicht dominante Weltsprache. Prüfungen erfolgen ab der Mittelstufe durchgängig auf Englisch, während der Unterricht in den ersten Schuljahren zusätzlich in der jeweiligen Regional- oder Muttersprache stattfindet.

Genau diese Vermeidung einer sprachlich-ethnischen Bevorzugung gilt bei Analysten als einer der Gründe, warum Namibia – anders als etwa Ruanda, der Sudan oder Äthiopien – seit der Unabhängigkeit keine blutigen ethnischen Konflikte entlang von Sprachgrenzen erlebt hat: Durch die Festlegung auf eine international neutrale Sprache wurde von vornherein vermieden, eine bestimmte Volksgruppe gegenüber den anderen zu bevorzugen oder zu bevormunden. Für die deutsche Debatte um Sprachtests, Deutschpflicht und Vorkurse ist das ein interessanter Kontrast:

Während in Namibia Sprachpolitik explizit als Instrument zur Vermeidung gesellschaftlicher Spaltung gedacht wurde, wird sie in Deutschland vor allem als pädagogisches Diagnoseinstrument diskutiert – die gesellschaftspolitische Dimension von Sprache als Zugehörigkeits- oder Ausschlussmarker bleibt in der aktuellen Debatte weitgehend unbeleuchtet. Wer sich mit offenen Augen in der deutschen Gesellschaft umschaut, wird nicht selten auf Menschen mit Migrationswurzeln und möglicherweise Religionszugehörigkeiten stoßen, welche perfekt Deutsch sprechen und den Eindruck machen, sie seien deutscher als Deutsche.

Bild: Wikipedia

Link zur Originalveröffentlichung.

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