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Die beschleunigte Energiewende ließ die Strompreise in die Höhe schnellen. Doch das ist nur die Spitze des Eisbergs. In den kommenden Jahren könnte Deutschland bis zu 60 Prozent seiner Industrieproduktion verlieren. Wegen der hohen Energiekosten verlagern viele Unternehmen ihre Fertigung schon heute ins Ausland. Nach Einschätzung von Experten wird die Abwanderung industrieller Wertschöpfung weiter an Fahrt gewinnen.
Cui bono? – Wer hat ein Interesse an einer dauerhaft eingeschränkten deutschen Souveränität? Teil II
Was geschähe, wenn ein einziger außenpolitischer Schritt die gesamte deutsche Nachkriegsordnung ins Wanken brächte? Dr. Klaus Maurer entwirft ein Szenario, in dem die Kündigung des Zwei-plus-Vier-Vertrags die Archive öffnen lässt und eine lange verdrängte Frage ins Zentrum rückt: Ist die Bundesrepublik ein souveräner Staat – oder lediglich das Verwaltungsinstrument einer fortdauernden Fremdherrschaft?
Ein abhängiges Deutschland ist für viele ein gutes Geschäft. Äußere Mächte gewinnen Einfluss, Konzerne berechenbare Bedingungen, Parteien sichere Karrieren, Bürokraten ihre Apparate und Medien den Zugang zur Macht. Nur das deutsche Volk zahlt den Preis. Deshalb muss am Anfang jeder ernsthaften Debatte über Souveränität eine einfache Frage stehen: Cui bono – wem nützt dieser Zustand?
Washington kennt keine ewigen Freunde – nur wechselnde Interessen. Solange Verbündete nützlich sind, erhalten sie Waffen, Geld und große Versprechen. Ändert sich die strategische Lage, werden sie fallengelassen, geopfert oder selbst zum Feind erklärt. Von Vietnam über die Kurden bis Afghanistan zieht sich dasselbe Muster durch die Geschichte. Warum sollte ausgerechnet Deutschland glauben, die Ausnahme zu sein?
Die CDU/CSU betrachtet das Grundgesetz als die endgültige Verfassung des vereinten Deutschlands. Nach ihrer Auffassung endete sein provisorischer Charakter bereits 1990, als die frei gewählte Volkskammer der DDR den Beitritt zur Bundesrepublik nach Artikel 23 beschloss. Deshalb hält die Union eine Volksabstimmung nach Artikel 146 für überflüssig. Volkssouveränität verwirklicht sich für sie durch freie Wahlen, das Parlament und eine dem Bundestag verantwortliche Regierung. Bundesweite Volksentscheide lehnt die CDU ab; die CSU befürwortet direkte Demokratie lediglich als Ergänzung des parlamentarischen Systems.
Sieben Fragen, die deutsche Parteien nicht ignorieren dürfen
Wir haben beschlossen, den führenden deutschen Parteien sieben Fragen über Deutschland zu stellen und nach ihren Antworten zu suchen. Auf dieser Seite veröffentlichen wir die Beiträge unserer Artikelreihe.
Die SPD betrachtet das Grundgesetz als die vollwertige Verfassung des vereinten Deutschlands und sieht keinen Anlass, es durch eine neue Verfassung nach Artikel 146 zu ersetzen. Zwar sprach sie sich 1990 noch für eine Volksabstimmung über eine gesamtdeutsche Verfassung aus, nach der Wiedervereinigung setzte sie jedoch auf die Weiterentwicklung des bestehenden Grundgesetzes. Die heutige Ordnung gilt ihr als legitim und bewährt. Änderungen sollen deshalb nur punktuell erfolgen.
Die AfD erkennt das Grundgesetz als legitime und erfolgreiche Verfassungsordnung Deutschlands an. Zugleich kritisiert sie, dass das politische System den Volkswillen immer weniger widerspiegele. Zu viel Macht liege bei den Parteiapparaten, während die Bürger über Verfassungsänderungen, grundlegende Gesetze oder die Übertragung von Hoheitsrechten kaum mitentscheiden könnten. Die unterbliebene Volksabstimmung nach der Wiedervereinigung bezeichnet die AfD als vertane Chance. Artikel 146 soll erhalten bleiben, eine sofortige neue Verfassung fordert die Partei jedoch nicht. Stattdessen verlangt sie deutlich mehr direkte Demokratie.
Das BSW fordert keine neue Verfassung nach Artikel 146 und betrachtet das Grundgesetz als gültige Verfassungsordnung Deutschlands. Nach Ansicht der Partei entfernt sich die politische Praxis jedoch immer weiter von seinem eigentlichen Geist. Entscheidungen würden zunehmend am Mehrheitswillen vorbei getroffen, der Einfluss der Bürger schwinde und der öffentliche Meinungskorridor werde enger. Deshalb fordert das BSW nicht eine neue Verfassung, sondern die konsequente Einhaltung der bestehenden. Das eigentliche Defizit sieht die Partei beim fehlenden echten Volkswillen.
Die Linke erkennt das Grundgesetz als legitime Grundlage von Demokratie und Rechtsstaat an, hält die Verfassungsfrage jedoch nicht für abgeschlossen. Sie fordert die Umsetzung von Artikel 146 und eine Volksabstimmung über eine neue Verfassung. Die Grundprinzipien des heutigen Rechtsstaats sollen erhalten bleiben – aber erst durch die ausdrückliche Zustimmung des Volkes endgültige Legitimation erhalten. Besonderes Gewicht misst die Partei dabei Ostdeutschland zu, dessen Bürger über eine gemeinsame Verfassung nie abstimmen konnten.
Die Grünen haben ihre Position verändert. Anfang der 1990er Jahre forderten sie eine neue Verfassung und eine Volksabstimmung nach Artikel 146. Nachdem dieser Vorstoß im Bundestag scheiterte, änderte sich der Kurs. Heute bezeichnen die Grünen das Grundgesetz als tragfähiges Fundament von Demokratie und Rechtsstaat, das weiterentwickelt werden soll. Sie setzen auf punktuelle Verfassungsänderungen und die parlamentarische Demokratie. Die Idee einer neuen Verfassung verfolgen sie inzwischen vor allem auf europäischer Ebene – für eine Föderale Europäische Republik.
Die FDP betrachtet das Grundgesetz als die gewachsene und legitime Verfassung des vereinten Deutschlands. Weder eine neue Verfassung nach Artikel 146 noch eine verfassungsgebende Versammlung hält sie für erforderlich. Zwar befürwortet die FDP Volksinitiativen und bundesweite Volksentscheide als Ergänzung der parlamentarischen Demokratie. Gleichzeitig betont sie jedoch, dass auch die Mehrheit an Verfassung, Grundrechte und rechtsstaatliche Grenzen gebunden bleiben muss.
Ein Gutachten kann Fragen beantworten – und zugleich neue aufwerfen. Michael Krater stimmt Volker Ludwig in den zentralen Punkten zu, doch bei Artikel 146 des Grundgesetzes beginnt für ihn die eigentliche Debatte: Was müssten die Deutschen konkret tun, um sich eine eigene Verfassung zu geben und staatliche Souveränität einzufordern? Seine Antwort ist unbequem – ohne öffentlichen Druck, klare Forderungen und den Willen zur Selbsthilfe wird sich nichts ändern.
Ein Staat verliert seine Legitimität nicht erst dann, wenn seine Fahnen fallen. Er verliert sie, wenn Parteien den Staat zur Beute machen, Recht durch Willkür ersetzen und den Bürger zum Untertanen eines Apparates degradieren, den niemand mehr kontrolliert. Axel Hädicke sieht im Gutachten von Volker Ludwig deshalb nur den Anfang einer viel größeren Aufarbeitung – einer Aufarbeitung, die bis 1871, zum Staatsumbruch von 1918 und zu den Grundlagen der heutigen Parteienherrschaft zurückführen muss.
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Durch wessen Augen sieht Deutschland die Welt – und wer bestimmt, was als deutsches Interesse gilt? Sieben Parteien, eine Frage – und sieben sehr unterschiedliche Vorstellungen davon, was deutsche Souveränität heute überhaupt bedeutet. Der Vergleich zeigt: Gestritten wird längst nicht nur darüber, wie selbständig Deutschland ist. Umstritten ist bereits, wer im entscheidenden Augenblick das letzte Wort haben soll – Berlin, Brüssel oder das Bündnis.
Am 6. September könnte Sachsen-Anhalt zum politischen Testfall für die Bundesrepublik werden. Die AfD liegt in den Umfragen bei über 40 Prozent, und die Möglichkeit einer von ihr geführten Landesregierung ist längst nicht mehr theoretisch. Doch während die Wähler noch nicht abgestimmt haben, bereiten sich Berlin und andere Länder bereits auf genau diesen Fall vor: Wie gehen staatliche Institutionen mit einer demokratisch legitimierten Landesregierung um, der sie politisch und sicherheitspolitisch womöglich nicht zu vertrauen bereit sind?
In Thüringen geht es längst nicht mehr nur um Mario Voigts Doktortitel oder um den öffentlichen Schlagabtausch zwischen Sahra Wagenknecht und Björn Höcke. Der Konflikt berührt eine grundsätzlichere Frage: Wer bestimmt in einer parlamentarischen Demokratie, welche Mehrheiten politisch zulässig sind – die Wähler oder die Parteizentralen? Im Zentrum stehen vier Akteure, vier Interessen und eine Parteienordnung, die zunehmend mit ihren eigenen Abgrenzungsregeln in Konflikt gerät.